Dissertation: Beurteilung und Wertung richterlicher Entscheidungen durch Polizeibeamte

Beurteilung und Wertung richterlicher Entscheidungen durch Polizeibeamte

Eine empirische Untersuchung am Beispiel jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäterkriminalität

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Studien zur Berufs- und Professionsforschung, Band 16

Hamburg , 836 Seiten

ISBN 978-3-8300-6741-2 (Print) |ISBN 978-3-339-06741-8 (eBook)

Zum Inhalt

Nur ein kleiner Anteil jugendlicher Straftäter ist für die Mehrzahl aller begangenen Straftaten dieser Altersgruppe verantwortlich. In den Medien wird diese Gruppe von Jugendlichen häufig als typische Vertreter der allgemeinen Jugendkriminalität dargestellt. Es entsteht der Eindruck einer immer stärker werdenden Kriminalisierung der heutigen Jugend. Im Rahmen der Diskussion über solche jugendlichen Mehrfach- und Intensivtäter stellt sich daher oft die Frage nach der richtigen formellen wie informellen Umgangs- und Reaktionsweise. Forderungen nach härteren Strafen, auch vonseiten der Polizei, kommen immer wieder auf.

Das Buch hat die Beurteilung und Wertung richterlicher Entscheidungen durch Polizeibeamte bei jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäterkriminalität zum Gegenstand. Gefragt wird, ob die teilweise in der Literatur geäußerte Kritik an zu milden richterlichen Entscheidungen für diese Kriminalität tatsächlich von der Polizei so wahrgenommen wird. Es ist zu vermuten, dass viele Entscheidungen der Gerichte von der Polizei als zu „liberal“ bewertet werden und damit im möglichen Widerspruch zu deren intensiver Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit stehen. Dieser Umstand würde eine strukturelle Ambivalenz im Selbstverständnis der Polizei, im Hinblick auf ihre Ziele und Aufgaben im Jugendstrafrecht, offenbaren. Denn es ist unter anderem die Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verhüten und Straffälligkeit zu verhindern, sodass sie primär an solchen richterlichen Entscheidungen interessiert sein muss, die ihre Zielerreichung fördern. Das Ziel einer Rückfallvermeidung im Jugendstrafrecht und der hiermit verbundene Erziehungsgedanke, der mit den Befunden zur Legalbewährung nach jugendstrafrechtlichen Sanktionen aber gerade auf eine Vermeidung von formellen und besonders harten Sanktionen zielt, würden dann im Gegensatz zu diesen (punitiven) Einstellungen der Polizei stehen.

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