Matthias LosertDer Bruch der Schweigepflicht und seine Rechtfertigung
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 234
Hamburg 2012, 268 Seiten
ISBN 978-3-8300-6387-2 (Print)
ISBN 978-3-339-06387-8 (eBook)
Rezension
[...] Aus Sicht des Anwaltsrechts sind auch die sich anschließenden Ausführungen zur Anzeige von Mandanten wegen Geldwäsche von Interesse, während das abschließende Kapitel sich mit - Anwälte nicht betreffenden - Sonderproblemen der Geheimnisweitergabe von Amtsträgern beschäftigt.
Zum Inhalt
Darf ein Arzt der Ehefrau eines Patienten mitteilen, dass dieser an HIV erkrankt ist, wenn der Patient das seiner Frau nicht sagen möchte? Darf ein Arzt der Führerscheinbehörde mitteilen, dass ein schwer einstellbarer Diabetiker als Berufskraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt? Wenn ja, würden sich dann überhaupt noch Führerscheininhaber einem Arzt anvertrauen? Darf ein Rechtsanwalt seine Schweigepflicht zu Lasten seines Mandanten brechen, wenn das Gericht einen Unschuldigen verurteilen möchte?
Mit diesen Fragen rund um die Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern beschäftigt sich die Studie. Es werden schwierige Grenzfälle im Bereich der Schweigepflicht erörtert, die etwa an der sexualmedizinische Beratungsstelle der Charit? Berlin auftreten können. In dieser können sich Pädophile anonym behandeln lassen. Würde sich dort aber auch ein Pädophiler behandeln lassen, wenn der Arzt seine Schweigepflicht brechen dürfte?
Ferner wird nachgewiesen, dass jegliches staatliche Informationshandeln, welches nicht im Einklang mit der Rechtsordnung steht, eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses begründet. Das gilt insbesondere für die Herausgabe von Informationen über Straftäter.
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AIDSBerufsgeheimisträgerDatenschutzDatenschutzrechtDrittgeheimnisGeheimnisGeheimnisschutzHIVRechtfertigungSchweigepflichtSexualmedizinische BeratungsstelleStaatliches Informationshandeln§ 203 StGBIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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