Dissertation: Länderstrafvollzugsgesetze im Vergleich

Länderstrafvollzugsgesetze im Vergleich

Eine Analyse auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 229

Hamburg , 264 Seiten

ISBN 978-3-8300-6359-9 (Print) |ISBN 978-3-339-06359-5 (eBook)

Zum Inhalt

Die Autorin knüpft an die sog. Föderalismusreform vom 01.09.2006 an, nach welcher die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes auf die ausschließliche Gesetzgebung der Länder überging. Nur wenige Staatsrechtler oder Politiker befürworteten diesen Übergang, während sich ein Großteil der Strafrechtswissenschaftler, Strafvollzugsrechtler und Kriminologen gegen diese Verlagerung aussprach. Diese sahen die Gefahr eines sog. „Wettbewerb der Schäbigkeit“ und eine Absenkung des Niveaus im Vollzug. Daher untersucht die Autorin, ob die neu geschaffenen Länderstrafvollzugsgesetze eine Herabsetzung der Standards im Strafvollzug und damit peu § peu das Wideraufleben des Verwahrvollzugs zur Folge haben oder, ob der von den Befürwortern der Föderalismusreform „Wettbewerb der Chancen“ eingetreten ist.

Grundlage für die Untersuchungen der Autorin sind zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen die Standards des Strafvollzugs festgeschrieben wurden.

Zunächst erörtert die Autorin im ersten Teil die Förderalismusreform, auf der die Schaffung der neuen Länderstrafvollzugsgesetze beruht und stellt diese sowie das Für und Wider des Übergangs der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder kurz dar.

Nachfolgend im zweiten Teil der Abhandlung werden die „grundegendsten“ Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erläutert und analysiert. Hierbei handelt es sich insbesondere, um die Entscheidung zur Aufgabe des besonderen Gewaltverhältnisses, die Entscheidungen zum Soldaten- Mord von Lebach, die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe, die Entscheidung zu Schuldschwereerwägungen bei Vollzugsentscheidungen und die Entscheidung zur Höhe des Arbeitsentgelts der Strafgefangenen. Die aus dieser Analyse gewonnenen Erkenntnisse dienen der Autorin als Anhaltspunkte für einen mit der Verfassung in Einklang stehenden Strafvollzug.

Im dritten Teil der untersucht die Autorin, ob die im Zuge der Föderalismusreform neu geschaffenen Strafvollzugsgesetze der Länder die im zweiten Teil extrahierten auf der Verfassung beruhenden Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts erfassen und in einer Form umsetzen, wie es vom Bundesverfassungsgericht gewollt wäre. Dabei behandelt sie die Länderstrafvollzugsgesetze von Bayern, Niedersachsen, Hamburg und Hessen.

Insbesondere untersucht sie Regelungen zu den Aufgaben des Vollzugs, zu den Vollzugslockerungen, zur Vollzugsplanung, zum Arbeitsentgelt und zur Stellung des Strafgefangenen.

Die Autorin stellt dabei fest, dass die meisten der Regelungen der Länderstrafvollzugsgesetze entweder verfassungsrechtlich bedenklich oder nur durch verfassungsgemäße Auslegung mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundlagen in Einklang zu bringen sind. Größter Kritikpunkt stellt dabei nach Ansicht die Autorin, die Umstellung von Vollzugsziel und der Vollzugsaufgaben gegenüber dem Strafvollzugsgesetz von 1976 innerhalb der Landesstrafvollzugsgesetze von Bayern, Niedersachsen und Hessen dar, da sich diese auch auf die übrigen Regelungen der jeweiligen Landesstrafvollzugsgesetze auswirke. Folge des von der Autorin als Ausstrahlungswirkung bezeichneten Effekts, sei eine restriktive Gewährung von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug.

Letztlich vermag dies nach Ansicht der Autorin nur im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz vermieden werden, da hier keine Umstellung von Vollzugsziel und den Vollzugsaufgaben hat.

Zusammenfassend kommt die Autorin daher zu dem Schluss, dass die Föderalismusreformgegner mit der Befürchtung, dass ein „Wettbewerb der Schäbigkeit“ eintreten könnte, Recht behalten haben.

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