Dissertation: Strafrechtliche Probleme der Mehrlingsreduktion

Strafrechtliche Probleme der Mehrlingsreduktion

Eine medizinstrafrechtliche Untersuchung

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 225

Hamburg , 358 Seiten

ISBN 978-3-8300-6155-7 (Print) |ISBN 978-3-339-06155-3 (eBook)

Zum Inhalt

Einleitend erörtert die Autorin, dass seit langem die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum ebenso wie die Öffentlichkeit beschäftigt. Die Thematik gehört aufgrund ihrer rechtlichen, ethischen, theologischen und moralischen Implikationen zu den umstrittensten Problemkreisen der Strafrechtslehre und stellt daher eine Problematik an der Schnittstelle zwischen Strafrechtslehre und Grundrechtsdogmatik dar.

Durch den medizinischen Fortschritt in den letzten beiden Jahrzehnten ist eine neue Problematik im Rahmen des § 218 a StGB entstanden, die bisher noch wenig diskutiert wird. In der Diskussion stand bislang die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs vor allem unter dem Gesichtspunkt der ungewollten Schwangerschaft im Mittelpunkt. Heute stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs auch im Rahmen sogenannter Mehrlingsschwangerschaften, die als Folge „übererfolgreicher“ künstlicher Befruchtungen oder Hormontherapien entstehen. Diese sind regelmäßig mit dem hohen Risiko einer Frühgeburt verbunden. Da der mütterliche Körper nur eine begrenzte Anzahl an Föten optimal versorgen kann, entstehen – dadurch bedingt – häufig erhebliche gesundheitliche Risiken für die Föten. Ein Teilschwangerschaftsabbruch – die sog. Mehrlingseduktion –, bei dem ein Teil der Föten abgetrieben wird, ist eine medizinische Möglichkeit, das Risiko pränataler Schädigungen infolge von Mangelversorgung und Frühgeburten für die nicht betroffenen Feten zu verringern.

Die medizinische Forschung hat durch ihre Fortschritte die Frage aufgeworfen, ob die Regelung des § 218 a StGB auch solche fetusbezogene Schwangerschaftsabbrüche erlaubt.

Die Autorin untersucht deren rechtliche Zulässigkeit von Mehrlingsreduktionen. Dabei werden zunächst die §§ 218 ff. StGB als Sondertatbestände geprüft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob die Möglichkeit nach allgemeinen Rechtfertigungsgründen besteht. Auch die Möglichkeit einer gesetzlichen und übergesetzlichen Entschuldigung wird im Rahmen der Studie erörtert.

Die Studie kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die Mehrlingsreduktion vor dem geltenden Recht, sofern sie außerhalb eines Tatbestandsausschlusses nach § 218 a Abs. 1 StGB vorgenommen wird, unzulässig ist.

Die Autorin wendet sich sodann der Frage zu, ob vor dem Hintergrund, dass der Eingriff in der Praxis durchgeführt wird, de lege ferenda die Möglichkeit der gesetzlichen Einführung einer fetalen Indikation besteht und wie diese ausgestaltet werden könnte. Dabei wird auch auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage der Abwägung Leben gegen Leben im Rahmen der Beurteilung des Luftsicherheitsgesetzes eingegangen.

In einer Schlussbetrachtung wirft die Arbeit die Frage auf, ob es nicht dem Gesetzgeber ermöglicht werden sollte, durch eine Neujustierung des Menschenwürdebegriffs die aufgezeigten und in der Praxis in einer rechtlichen „Grauzone“ gelösten Probleme einer sie offenlegenden und gesetzlichen befriedigenden Lösung zuzuführen.

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