Doktorarbeit: Die völkerrechtliche Beurteilung des Abschusses eines von Terroristen entführten Zivilluftfahrzeuges

Die völkerrechtliche Beurteilung des Abschusses eines von Terroristen entführten Zivilluftfahrzeuges

Vor dem Hintergrund der Rolle und des Rechts der Vereinten Nationen

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 96

Hamburg , 408 Seiten

ISBN 978-3-8300-6062-8 (Print) |ISBN 978-3-339-06062-4 (eBook)

Zum Inhalt

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA und den daraufhin ergriffenen nationalen und internationalen Maßnahmen gegen den Terrorismus haben sich einige Fragenkreise im Völkerrecht herausgebildet, denen sich diese Arbeit widmet. Nachdem in Deutschland § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes, der eine Ermächtigungsgrundlage für den Abschuss eines Zivilluftfahrzeugs auf Befehl des Bundesverteidigungsministers enthielt, für nichtig erklärt worden ist, besteht die Konfliktlage bei einer tatsächlich erfolgenden Flugzeugentführung in Deutschland unvermindert fort. Im Ernstfall stellt sich die Frage, ob der Abschuss eines von Terroristen entführten und als Waffe missbrauchten Zivilluftfahrzeugs jedenfalls aus völkerrechtlicher Sicht zulässig ist.

In der Geschichte der Luftfahrt ist es in einigen Fällen zu einem staatlich veranlassten Abschuss eines Zivilluftfahrzeugs gekommen. Diese Gewaltanwendungen sind der historische Ausgangspunkt für die Frage nach der Zulässigkeit eines Flugzeugabschusses. Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben den Begriff Renegade-Flugzeug geprägt. Als Renegade werden zivile Luftfahrzeuge bezeichnet, die zu terroristischen oder anders motivierten Zwecken als Waffe für einen gezielten Absturz missbraucht werden.

Das Werk erörtert vor diesem Hintergrund die Rechtslage nach dem völkerrechtlichen Vertrags- und Gewohnheitsrecht. In deren Mittelpunkt steht Art. 3bis des Abkommens von Chicago, wonach sich jeder Staat der Anwendung von Waffengewalt gegenüber Zivilluftfahrzeugen enthalten muss und das Leben der Passagiere sowie die Sicherheit des Flugzeugs nicht gefährden darf.

Der Autor schlägt für alle diejenigen Fälle, in denen es an einem zur Selbstverteidigung berechtigenden bewaffneten Angriff im Sinne des Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen mangelt, eine teleologische Reduktion des Art. 3bis des Abkommens von Chicago mit der Folge vor, dass die Waffengewalt gegen entführte Renegade-Flugzeuge, die im Rahmen einer Notstandssituation zu einer konkreten Bedrohung für Menschenleben am Boden geworden sind, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aus völkerrechtlicher Sicht ausnahmsweise erlaubt ist.

Angesichts der Vielzahl nationaler Abschussermächtigungen, die ihrerseits jeweils verschiedene Voraussetzungen für eine Gewaltanwendung gegen zivile Passagiermaschinen sowie unterschiedlich strenge Anforderungen an den Abschuss eines Renegade-Flugzeugs aufstellen, sieht der Autor die Notwendigkeit einer internationalen Lösung, die die Voraussetzungen für Waffengewalt gegen zivile Flugzeuge

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