Dissertation: Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsschutz am Beispiel von Web 2.0-Applikationen

Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsschutz am Beispiel von Web 2.0-Applikationen

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Schriften zum Medienrecht, Band 27

Hamburg , 286 Seiten

ISBN 978-3-8300-5634-8 (Print) |ISBN 978-3-339-05634-4 (eBook)

Zum Inhalt

Der mit dem Begriff „Web 2.0“ gekennzeichnete Wandel im Internet zeichnet sich durch die vielfältigen Möglichkeiten der Partizipation der Internetnutzer aus. Das Web 2.0 potenziert zugleich die Anzahl der Spannungsfälle zwischen der Meinungsfreiheit der Netznutzer bzw. Plattformbetreiber einerseits und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen andererseits.

In einem allgemeinen Teil des Buches wird der tatsächliche, technische und rechtliche Rahmen von Web 2.0-Applikationen, insbesondere von Meinungsportalen, untersucht. Neben den einschlägigen einfachrechtlichen Vorschriften werden die grundrechtlichen und europarechtlichen Positionen der Beteiligten herausgearbeitet. Im Anschluss daran werden für den Fall des Konfliktes zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Kriterien entwickelt, die eine einzelfallbezogene Abwägung erleichtern. Dabei werden sowohl generelle Abwägungskriterien, auf die nicht nur im Internet, sondern auch bei Veröffentlichungen mittels klassischer Medien zurückgegriffen wird, als auch spezielle Abwägungskriterien, die für Konflikte im Internet gelten, dargestellt.

In einem besonderen Teil setzt sich die Bearbeitung mit der Zulässigkeit von Bewertungsportalen aus verfassungs-, datenschutz- und haftungsrechtlicher Sicht auseinander. Vor dem Hintergrund der „spickmich“-Entscheidung des BGH vom 23.06.2009 werden insbesondere personenbezogene Bewertungsportale analysiert. Die Autorin gibt den aktuellen Diskussionsstand wieder und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.

Das Werk stellt eine solide Ausarbeitung zum Thema „Bewertungsportale“ dar. Der Bearbeiterin gelingt es, prägnant herauszuarbeiten, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen auch auf komplexe, sich fortentwickelnde Themenbereiche wie das schnelllebige Internet anwendbar sind. Daher ist das Werk nicht nur für den Internetrechtler, sondern allgemein für jeden Verfassungsrechtler von großer Bedeutung.

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