Forschungsarbeit: Das EU-Beihilferecht

Das EU-Beihilferecht

Die Anwendung des EU-Beihilferechts in der Finanzkrise unter juristisch-ökonomischer Betrachtung für die Kreditinstitute

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 88

Hamburg , 720 Seiten

ISBN 978-3-8300-5498-6 (Print) |ISBN 978-3-339-05498-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die ab dem Sommer 2007 in den USA beginnende Wirtschafts- und Finanzkrise überraschte in ihrer weltweiten und synchronen Ausbreitung sowie im Grad ihrer Intensität.

Die bis dahin von den Regierungen für solche Sachverhalte angewandten Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2004 (R&U-Leitlinien) erwiesen sich jedoch als unzureichend und zum Teil als unpassend. Da sich auch Art. 107 Abs. 3 lit. c Var. 1 AEUV nur auf die Behebung einer beträchtlichen Störung eines Wirtschaftszweigs im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats bezog, nicht aber auf einen gesamten Wirtschaftssektor, gelang diese Regelung grundsätzlich auch nicht zur Anwendung. Die europäischen Regierungen mussten jedoch wirksam auf die sich ausweitende Bankenkrise reagieren. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise bewertete die EU-Kommission die staatlichen Unterstützungen als mit Art. 107 Abs. 3 lit b Var. 2 AEUV vereinbar und musste bei den anschließenden Maßnahmengenehmigungen fortwährend zwischen den Schutzgütern „Schutz des freien Wettbewerbs“ und „Rettung des gesamten Gesellschaftssystems“ abwägen.

Als Ergebnis dieser Abwägung formulierte die Europäische Kommission mit

  1. der Bankenmitteilung vom 13.10.2008
  2. der Rekapitalisierungsmitteilung vom 08.12.2008
  3. der Mitteilung über wertgeminderte Aktiva im Bankensektor vom 26.03.2009 und
  4. der Umstrukturierungsmitteilung vom 19.08.2009

Regelungen für den Umgang der Mitgliedstaaten mit den Kreditinstituten während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich bereits zur Systemkrise ausgeweitet hatte.

Oliver Michaelis betrachtet nachfolgend diese Europäischen Mitteilungen sowie ergänzend

  1. das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 17.10.2008
  2. das Europäische Konjunkturprogramm vom 26.11.2008
  3. den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen vom 17.12.2008
  4. das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) vom 07.04.2009 und
  5. das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilität vom 23.07.2009

und ihrer Anwendung auf die Kreditinstitute unter juristisch-ökonomischen Aspekten.

Zur besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dieser höchst komplexen Thematik bringt Oliver Michaelis die staatlichen Beihilfemaßnahmen in Bezug zum geschichtlichen Kontext, indem er detailliert die Chronik der Finanzkrise – unterstützt durch knapp 200 Abbildungen – darstellt.

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