Dissertation: Probleme der autonomen Auslegung des UN-Kaufrechts

Probleme der autonomen Auslegung des UN-Kaufrechts

Auslegungsmethoden nach Art. 7 CISG anhand der Rechtsprechung der USA und Deutschlands

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Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 42

Hamburg , 234 Seiten

ISBN 978-3-8300-5194-7 (Print) |ISBN 978-3-339-05194-3 (eBook)

Zum Inhalt

Aus Art. 7 UN-Kaufrecht folgt, dass das Übereinkommen einheitlich und losgelöst von nationalen Maßstäben angewendet und autonom ausgelegt werden soll. Der Rechtsanwender soll sich stets so verhalten, dass das Auslegungsergebnis in allen Vertragsstaaten Bestand haben könnte. Mit welchen Methoden dieser Grundsatz, der wie ein kategorischer Imperativ der Auslegung klingt, umgesetzt werden soll, sagt die Vorschrift hingegen nicht. Da es für das UN-Kaufrecht an einem internationalen Obergericht fehlt, sind letztlich die Gerichte der Vertragsstaaten dazu berufen, Art. 7 UN-Kaufrecht umzusetzen und einzuhalten. Daher setzt auch dort der Gang der Untersuchung an. Der Autor untersucht die Auslegungspraxis der Gerichte der USA und Deutschlands, weil es sich dabei um Vertragsstaaten handelt, die den unterschiedlichen Rechtskreisen Common Law und Civil Law angehören. Trotz vieler Gemeinsamkeiten zwischen diesen Rechtskreisen bestehen traditionell methodische Unterschiede, beispielsweise in der Auslegung geschriebenen Rechts sowie in dem Stellenwert und der Bindungswirkung von Gerichtsentscheidungen. Das Werk präsentiert Forschungsergebnisse des Fallmaterials der beiden Vertragsstaaten, das überwiegend Internet-Datenbanken entnommen worden ist. In der Studie wird zunächst anhand von Kategorien, die sich bei der Forschung ergaben, dargestellt, wie die Gerichte der USA und Deutschlands das UN-Kaufrecht auslegen. Im Anschluss daran werden - auch vor dem Hintergrund traditionell methodischer Unterschiede - die Ergebnisse anhand des "kategorischen Imperativs" der Auslegung gewürdigt und verglichen. Die sich in der Praxis ergebenden methodischen Gemeinsamkeiten werden schließlich mit in der Literatur dazu vertretenen Ansichten abgeglichen. Am Schluss ergeben sich dadurch Auslegungs- und Arbeitsmethoden, die an verschiedenen Fronten erprobt worden sind und dadurch einen methodischen gemeinsamen Nenner darstellen.

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