Dissertation: Herrschaft und Gerichtsverfassung im frühneuzeitlichen Schweden

Herrschaft und Gerichtsverfassung im frühneuzeitlichen Schweden

„Wonach Du Dich zu richten hast“

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 38

Hamburg , 330 Seiten

ISBN 978-3-8300-5132-9 (Print) |ISBN 978-3-339-05132-5 (eBook)

Rezension

[...] Insgesamt hat der Verfasser solide Quellenarbeit geleistet und – dank seiner Sprachkenntnisse – die schwedische Literatur umfangreich berücksichtigt. Exemplarisch zeichnet er den Vorgang der Verdichtung von Herrschaft im frühneuzeitlichen Schweden nach. Für eine europäische Verfassungsgeschichte hat er somit einen wesentlichen Baustein erarbeitet, der zu vergleichenden Betrachtungen frühneuzeitlicher Staatsbildung vielfältige Anregungen zu geben vermag.

Steffen Schlinker in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, ZIER 2 (2012) 47


Zum Inhalt

Nach der Auflösung der Kalmarer Union zu Beginn des 16. Jh. ist die Herrschaftsausübung in Schweden im 16. und 17. Jh. geprägt von einem starken Zentralisierungsbestreben der Könige der Vasa-Dynastie. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf das Gerichtswesen als politischen Machtfaktor zu legen.

Der Verfasser stellt zunächst in einer Übersicht die ältere Gerichtsverfassung im Raum des heutigen Schweden von der Mitte des 14. Jh. bis ca. 1520 anhand ihrer normativen Ausgestaltung in den Landrechten König Magnus Erikssons aus der Mitte des 14. Jh. sowie deren revidierter Fassung aus dem Jahr 1412 dar.

Schwerpunkt des Buches bildet die Darstellung des Gerichtswesens unter König Gustav I. Vasa (1523 – 1560) auf der Basis der überlieferten Urkunden der Reichsregistratur Gustavs I. Dabei wird der Urkundenbestand mit Bezug zur Gerichtsbarkeit unter den Gesichtspunkten Zentralistische Ausrichtung des Richterstandes, Nutzung des Gerichtswesens als ökonomische Ressource, Bedeutung des Gerichts für die Akzeptanz des Regimes bei der Bevölkerung sowie Verselbständigung der Justiz im Zuge der Strukturierung und Diversifikation staatlicher Aufgaben untersucht.

In einem Dritten Abschnitt werden anhand normativer Quellen die normativen Schritte hin zur Gründung des Svea-Hovrätt, des königlichen Hofgerichts zu Stockholm, im Jahr 1614 dargestellt. Wenngleich überwiegend normative Quellen verwendet wurden, so spiegeln diese gleichwohl die jeweils zugrundeliegenden politischen Konstellationen und Reformziele wider.

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