Doktorarbeit: Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat

Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 177

Hamburg , 240 Seiten

ISBN 978-3-8300-4991-3 (Print) |ISBN 978-3-339-04991-9 (eBook)

Zum Inhalt

Seit ihrer Einführung 1953 hat sich die Strafaussetzung zur Bewährung von der Ausnahme zur Regel entwickelt. Heute ist sie eines der bedeutsamsten Sanktionsmittel der Gegenwart.

Allerdings rankten sich immer schon viele Diskussionen um sie. Der Schwerpunkt dieser Diskussionen hat sich inzwischen von den Voraussetzungen der Anordnung der Aussetzung auf die des Widerrufs und des Absehens vom Widerruf verlagert. Die Widerrufsquote liegt heute bei jährlich rund 30 Prozent und ist damit, etwa im Vergleich zur Schweiz, wo konstant nur rund 10 Prozent der Aussetzungen widerrufen werden, recht hoch. Häufigster Widerrufsgrund ist das Begehen einer neuen Straftat innerhalb der Bewährungszeit. Trotz des großen Anwendungsbereiches bestehen jedoch verschiedene umstrittene Problemfelder prozessualer sowie materieller Art. Grund dafür ist die besondere Wechselbeziehung zwischen neuer Straftat und Ausgangstat. Diese Studie befasst sich insbesondere damit, welche Anforderungen an die Aburteilung der neuen Straftat zu stellen sind, bevor das Widerrufsverfahren beginnen kann. Aufgrund der Entscheidung des EGMR vom 03. Oktober 2002 hat sich die Rechtsprechung der nationalen Gerichte geändert. Ganz überwiegend wird heute für den Widerruf eine vorherige Verurteilung wegen der neuen Straftat gefordert, um die Unschuldsvermutung des Art. 6 II EMRK nicht zu verletzen. Aber dennoch sind einige Punkte ungeklärt, wie z.B. das Erfordernis der Rechtskraft der Verurteilung.

Daneben wird anhand mehrerer Beispiele die Frage aufgeworfen, welcher Art und Schwere die neue Straftat materiell sein muss, um einen Widerruf begründen zu können. Das Verhältnis, das zwischen Ausgangs- und Nachtat bestehen muss, damit die der Aussetzung zugrunde liegende Erwartung als enttäuscht angesehen werden kann, ist umstritten. Insbesondere ist bis jetzt nicht einhellig geklärt, inwieweit die Taten vergleichbar sein müssen und ob ein sog. kriminologischer oder innerer Zusammenhang erforderlich ist.

Unter Einbeziehung der Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EGMR und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, bietet dieses Buch sach- und praxisgerechte Lösungen an.

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