Dissertation: Die Einkommensteuer in Bayern von 1806–1920

Die Einkommensteuer in Bayern von 1806–1920

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 31

Hamburg , 344 Seiten

ISBN 978-3-8300-4664-6 (Print) |ISBN 978-3-339-04664-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie befasst sich mit der Entwicklung der bayerischen Einkommensteuer zwischen 1806 und 1920. Der Zeitraum der Analyse beginnt demnach mit der Gründung des Königreichs Bayern und erstreckt sich bis zur reichseinheitlichen Einkommensteuer. Die Untersuchung weist nach, dass die großen Wendepunkte in der Geschichte der Einkommensteuer in Bayern auf die Jahre 1806, 1848, 1856 und 1910 zu datieren sind.

Der Autor weist nach, dass die Entwicklung der Einkommensteuer in Bayern im 19. Jahrhundert nicht linear verlief, sondern von zahlreichen Fortschritten und Rückschritten geprägt war. Zahlreiche immer noch aktuelle Themen der Einkommensbesteuerung wurden auch bereits im 19. Jahrhundert diskutiert, wie zum Beispiel der progressive Tarif und die Berücksichtigung eines Existenzminimums. Gleichwohl setzte sich letzten Endes das uns heute bekannte Prinzip durch, nach dem die Einkommensteuer die direkte Hauptsteuer ist, bei der die subjektive Leistungsfähigkeit – nach allgemeiner Anschauung – am besten berücksichtigt werden kann.

1806 erlangte das neu gegründete Königreich Bayern zusammen mit der Souveränität die Steuerhoheit. Eine grundlegende Frage in der Diskussion über gerechte Steuern war die Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit, die man zunächst am Grundvermögen und nicht am Einkommen festmachte. Im Zuge der Märzrevolution brachte der Liberalismus 1848 das Thema der Steuergerechtigkeit auf die politische Agenda. Ergebnis war ein Einkommensteuergesetz, das alle Einkommen umfasste und sowohl die Berücksichtigung eines Existenzminimums als auch einen progressiven Tarif vorsah.

Doch bereits 1856 mussten die neuartigen Gedanken der politischen Reaktion weichen. Der wieder erstarkte Adel setzte erneut ein für ihn günstiges Steuerrecht durch. Das Steuerobjekt der Einkommensteuer wurde eingeschränkt, Einnahmen aus Grundvermögen wurden nicht mit der Einkommensteuer belegt. Den progressiven Tarif verteufelte man als kommunistisches Prinzip, ließ ihn aber dennoch bestehen.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts scheiterten Versuche, eine alle Einnahmen umfassende Einkommensteuer wieder einzuführen. Erst als sich ab Beginn des 20. Jahrhunderts ein Meinungsumschwung im konservativen Zentrum und bei zahlreichen Interessengruppen anbahnte, konnte der Weg für die allgemeine Einkommensteuer von Neuem geebnet werden.

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