Doktorarbeit: Karl Braun (1807–1868): Leben und Werk

Karl Braun (1807–1868): Leben und Werk

Jurist und liberaler Politiker im 19. Jahrhundert sowie erster bürgerlicher ‘Ministerpräsident‘ des Königreichs Sachsen 1848

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 28

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-4427-7 (Print) |ISBN 978-3-339-04427-3 (eBook)

Rezension

Mit ihrem sorgfältig recherchierten Werk (Heranziehung auch der archivalischen Überlieferung) hat Biedermann einen wichtigen Teil der sächsischen Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts erschlossen [...].

Werner Schubert in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Jg. 128 (2011)


Zum Inhalt

Eingebettet in die historischen Ereignisse des 19. Jahrhunderts im Königreich Sachsen beschäftigt sich die Autorin ausführlich mit dem Leben und Werk des Juristen und Politikers Karl Braun. Damit widmet sich die Verfasserin einem Thema, das bisher von der Literatur vernachlässigt wurde: die gründliche Erforschung der gemäßigt-liberalen Politiker der sächsischen Märzperiode von 1848/1849.

Das in verschiedene Abschnitte gegliederte Werk stellt verständlich und gut nachvollziehbar in sieben Teilen die einzelnen Lebensabschnitte Karl Brauns dar und beschäftigt sich in einem weiteren Teil mit seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Diese Gewichtung entspricht der herausragenden Bedeutung Karl Brauns als Parlamentarier und Staatsmann.

Nach der Einleitung wendet sich die Verfasserin der Vorgeschichte der Familie Karl Brauns und seiner behüteten Kindheit zu, die er in Plauen im Vogtland verbrachte. Der 1806 geborene Sohn eines Juristen besuchte ab 1814 das hiesige Lyzeum und studierte anschließend von 1824 bis 1827 Rechtswissenschaft an der Leipziger Juristenfakultät.

Im Folgenden behandelt die Verfasserin die allgemeinen Bedingungen im Königreich Sachsen nach 1830 sowie die tagespolitischen Verhältnisse im Vogtland. In diesem Kontext wird das weitere Leben und Wirken Karl Brauns betrachtet und bewertet. Diese Struktur zieht sich durch die gesamte Ausarbeitung: neben dem gründlichen Lebens- und Werkabriss Karl Brauns erfolgt immer auch die nähere Betrachtung des politischen Umfelds im Sachsen des 19. Jahrhunderts beziehungsweise die entsprechende Einordnung in die Geschehnisse im Deutschen Bund.

Schon kurze Zeit nach der Rückkehr Karl Brauns in seine Heimatstadt ließ er sich dort als Advokat nieder und übernahm den Posten des Gerichtsdirektors in einigen Patrimonialgerichten nahe Plauens. Nur wenig später – Anfang der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts – trat er politisch in Erscheinung. Zusammen mit anderen jungen, gebildeten Männern wie Karl Gotthelf Todt, Julius Otto Heinrich von Dieskau, Eduard Kanz, Heinrich Adolph Haußner oder M. Hermann Anton Volkmar Fiedler bildete er den sogenannten „Plauener Kreis“. Diese Gruppe politisch interessierter und engagierter Voigtländer verbanden die gleichen oppositionellen Ideen und liberalen Vorstellungen.

In den Jahren 1839 bis 1862 verfolgte Karl Braun (mit kurzen Unterbrechungen) seine politischen Ziele als Landtagsabgeordneter in der zweiten Kammer des sächsischen Landtags weiter. Hier beeindruckte er 1839 sogleich durch seine erste parlamentarische Rede, die den Hannoverschen Verfassungsbruch zum Inhalt hatte. Durch seine Stellungnahme zu den staatsrechtlichen Verhältnissen in Hannover wurde Karl Braun schlagartig über die Grenzen des Königreichs Sachsen hinaus als liberaler Politiker bekannt.

Doch nicht nur damit trat er in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Noch viel bedeutsamer war sein unermüdlicher Einsatz für die Justizgrundrechte (Öffentlichkeit und Mündlichkeit), denen er sich auch in seiner wichtigsten juristischen Veröffentlichung zuwandte. Das Werk mit dem Titel „Hauptstücke des öffentlich-mündlichen Straf-Verfahrens mit Staatsanwaltschaft nach französischer und holländischer Gesetzgebung“ ist ein Rechenschaftsbericht über die von Karl Braun 1844 unternommene Studienreise nach Frankreich, Holland und in das deutsche Ausland. Es stieß in wissenschaftlichen Kreisen auf höchste Anerkennung und bildete die Grundlage für die Ernennung Karl Brauns zum Ehrendoktor der juristischen Fakultät der Universität Greifswald, deren Dekan zu dieser Zeit Georg Beseler war.

Bemerkenswert, wenn auch nur von kurzer Dauer, war die Tätigkeit Karl Brauns in der sächsischen Regierung, welcher er vom März 1848 bis zum Februar 1849 als Vorsitzender des Gesamtministeriums und als Justizminister angehörte. Mit Karl Braun trat zum ersten Mal ein Bürgerlicher an die Spitze eines sächsischen Kabinetts. Gemeinsam mit seinen Ministerkollegen schlug er einen vermittelnden Reformkurs für das Königreich Sachsen ein. Mit diesem konnten jedoch weder die konservativen Kräfte überzeugt noch die stärker voran drängende, demokratische Seite befriedigt werden. Ohne Unterstützung durch die Kammern des sächsischen Landtags und in sich selbst uneinig, trat das Ministerium Braun schließlich zurück und wurde im Februar 1849 entlassen.

In der nun folgenden strengen Reaktionszeit bis 1854/1855 gehörte Karl Braun dem Landtag nicht an und widmete sich anderen Aufgaben. Er verstärkte sein immerwährendes Engagement zum Wohle seines Heimatortes und des Vogtlandes und nahm neben seiner neuen Tätigkeit als Amtshauptmann von Plauen (ab 1850 bis zu seinem Tode) zwischen 1849 und 1854 die Aufgaben eines Königlichen Kommissars an der Plauener Mittleren Gewerbsschule wahr. Außerdem übernahm der nun als Geheimer Regierungsrat betitelte Karl Braun zwischen den Jahren 1849 und 1851 die Stelle des Badekommissars und Badedirektors für das Mineralbad Elster, wo er 1854 das Augustusstift gründete. Stiftungszweck war es, mittellosen Personen einen Kuraufenthalt in Bad Elster zu ermöglichen. Weiterhin setzte er sich erfolgreich für den Bau einer Eisenbahnlinie durch das Vogtland ein, was einen enormen wirtschaftlichen Vorteil für das Vogtland bedeutete.

Dies in Betracht gezogen, ist es nicht verwunderlich, dass sich Karl Braun in seiner Heimat einer herzlichen Zuneigung der Bevölkerung erfreute. Von jener zeugte schließlich auch sein Begräbnis am 25. März 1868, bei dem sich um die 600 Personen versammelten, um Karl Braun das letzte Geleit zu geben. Noch heute sind Gedichte, die zu Ehren des Toten verfasst wurden erhalten und wurden in das Buch aufgenommen.

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