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Die Parteivernehmung im Lichte der Waffengleichheit folgend aus der EU-Verfassung
Ein Vier-Augen-Gespräch ist eine Unterhaltung, an der ausschließlich die Parteien selbst oder eine Partei und ein für die andere Partei handelnder Vertreter beteiligt sind und somit auch nur diese beiden Personen Kenntnis von den zu beweisenden Tatsachen haben. Besondere Schwierigkeiten resultieren für die Beweisführung im Zivilprozess vor allem daraus, dass eine Partei mit einem Vertreter der Gegenseite ein solches Vier Augen-Gespräch führt.
Seit der Entscheidung des EGMR vom…
