Doktorarbeit: Auskunftsansprüche des durch Humanarzneimittel Geschädigten gegen Behörden

Auskunftsansprüche des durch Humanarzneimittel Geschädigten gegen Behörden

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Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht, Band 13

Hamburg , 504 Seiten

ISBN 978-3-8300-4281-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04281-1 (eBook)

Zum Inhalt

Eine durch Humanarzneimittel geschädigte Person sieht sich in einem Haftungsprozess gegen potenzielle Schädiger erheblichen beweisrechtlichen Problemen ausgesetzt. Auskunftsansprüche können diese Schwierigkeiten abmildern.

Bisher finden jedoch die dem Zivilprozess unterfallenden Auskunftsansprüche gegen Schädiger in Literatur und Praxis deutlich mehr Beachtung als die vom Gesetzgeber ebenfalls vorgesehenen Auskunftsansprüche gegen Behörden. Dass bei den letztgenannten Auskunftsansprüchen neben der Besonderheit einer Dreiparteienkonstellation auch prozessuale Unterschiede zu den erstgenannten Auskunftsansprüchen bestehen, wird in der wissenschaftlichen Diskussion leider nur unzureichend behandelt. Daneben ist nicht erst seit der Einführung der Informationsfreiheitsgesetze das Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen materiellen Auskunftsansprüchen wissenschaftlich nicht hinreichend untersucht. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten, die zu Lasten einer durch Humanarzneimittel geschädigten Person gehen.

Der Verfasser untersucht zunächst die jeweils in Betracht kommenden materiellen Auskunfts- und Informationsansprüche gegen Behörden. Dabei folgt die Prüfung einem klar strukturierten und an Tatbestandsmerkmalen orientierten Aufbau, von der Anspruchsentstehung bis zur Anspruchsdurchsetzung, was insbesondere die Praxis in die Lage versetzen soll, schnell eine Lösung für ein bestehendes Problem zu finden. Innerhalb der einzelnen Auskunftsansprüche werden die widerstreitenden Interessen der Beteiligten einem gerechten Ausgleich zugeführt. Abschließend klärt der Verfasser das Konkurrenzverhältnis der einzelnen materiellen Auskunfts- und Informationsansprüche gegen Behörden und zeigt auf, wo noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Das Werk richtet sich nicht nur an Professoren, Rechtsanwälte, Richter und Behörden, sondern an alle Personen, die zur wissenschaftlichen Diskussion des Themas beitragen wollen.

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