Dissertation: Handelsvertreterrecht und Verlinkungen zu Internetshops

Handelsvertreterrecht und Verlinkungen zu Internetshops

Eine Untersuchung bei erfolgsabhängig vergüteten Verlinkungen

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 47

Hamburg , 258 Seiten

ISBN 978-3-8300-4241-9 (Print) |ISBN 978-3-339-04241-5 (eBook)

Zum Inhalt

Anfang des 21. Jahrhunderts bietet das Internet dem Nutzer unterschiedlichste Möglichkeiten von der Informationsbeschaffung über Kommunikation bis hin zu Unterhaltung durch Multimediaangebote. Der Abschluss von Kaufgeschäften über das Internet erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Insgesamt nimmt die Nutzung des Internets stetig zu.

Trotz dieser stetig wachsenden Nutzung und der immer mehr voranschreitenden Einbindung des Internets in den Alltag, brauchen auch die Verkäufer von Produkten im Internet zur Erzielung eines guten Umsatzes „Werbung“ für ihre „virtuellen Kaufhäuser“ und die darin zum Verkauf angebotenen Produkte.

Lange Zeit wurde diese Werbung mittels der bekannten, pauschalisierten Banner-Werbung betrieben. In jüngster Zeit jedoch haben die Internetanbieter – angesichts der „Reizüberflutung“ der Nutzer des Internets mit solcher Werbung und der damit einhergehenden stetig sinkenden Effektivität dieser Werbeform – für sich eine neue Form der „Werbung“ entdeckt. Bei dieser neuen Form werden die Nutzer mittels Deeplinks direkt zu einzelnen Produkten eines E-Shops weitergeleitet. Die Vergütung erfolgt nicht mehr pauschal, sondern in Form eines erfolgsabhängigen Entgeltes, das sich an der Anzahl der im Anschluss an die Weiterleitung abgeschlossenen Kaufverträge orientiert. Diese neue Werbeform soll eine gesteigerte Effektivität mit wirtschaftlich günstigeren Kosten kombinieren.

Es wird untersucht, ob und in wie weit solche gegenwärtig im Internet verwendeten dynamischen „Werbeformen“ als Handelsvertretervertrag zu bewerten sind und welche Ansprüche sich für den Linksetzer gegenüber dem E-Shop aus derartigen Kooperationen ergeben. Hierbei werden auch die Konsequenzen untersucht, die sich aus der Anwendung des zwingenden Rechts der §§ 84 ff HGB einerseits und des dispositiven Rechts des Handelsvertretervertrages sowie dessen Überprüfung im Rahmen der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB andererseits ergeben.

Dabei wird insbesondere geprüft, ob und in wie weit die sich aus dem HGB ergebenden Ansprüche des Linksetzers gegenüber dem E-Shop realisiert und durchgesetzt werden können und ob die gegenwärtig vorhandenen Rechtsvorschriften des HGB ausreichen, um solche neuen – durch die fortschreitende Technik und deren Nutzung für den Abschluss von Rechtsgeschäften im Internet bedingte – Konstellationen rechtlich abschließend und befriedigend zu regeln.

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