Dissertation: Kodifikation oder Nebengesetz in der deutschen und in der österreichischen Privatrechtsordnung

Kodifikation oder Nebengesetz in der deutschen und in der österreichischen Privatrechtsordnung

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 3

Hamburg , 336 Seiten

ISBN 978-3-8300-4162-7 (Print) |ISBN 978-3-339-04162-3 (eBook)

Zum Inhalt

Der deutsche Gesetzgeber hat in den letzten Jahren im Rahmen dreier großer Reformvorhaben – dem Eheschließungsrechtsgesetz 1998, dem Mietrechtsreformgesetz 2001 und dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2001 – wichtige Nebengesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert und damit einen entscheidenden Schritt in die Richtung unternommen, das BGB wieder zum zentralen Gesetzbuch der deutschen Zivilrechtsordnung zu erheben. Hiermit setzt er ein deutliches Signal gegen die Entstehung und Manifestierung einer aus Nebengesetzen bestehenden "Zweiten Privatrechtsordnung".

Eine ähnliche Ausgangssituation, wie sie der deutsche Gesetzgeber zu Beginn seiner Reformarbeiten vorgefunden hatte, wird in jüngerer Zeit zunehmend von der österreichischen Rechtswissenschaft für das eigene Zivilrechtssystem festgestellt. Auch dort hat sich der Schwerpunkt der täglichen Rechtsanwendung von der Zivilrechtskodifikation, dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), weg hin zu den Nebengesetzen verlagert. Am 1.1.2012 jährt sich zum 200. Mal der Tag, an dem das österreichische ABGB in Kraft getreten ist. Ein Anlass, um im Vorfeld dieses anstehenden Jubiläums die zukünftige Rolle des ABGB innerhalb der österreichischen Privatrechtsordnung zu überdenken und gegebenenfalls neu festzulegen. In der österreichischen Rechtswissenschaft hat bereits die Auseinandersetzung mit dieser Thematik begonnen. Seit geraumer Zeit werden Vorhaben zur Neukodifikation, wie die des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, oder zur Revitalisierung bestehender Kodifikationen, wie z.B. die oben erwähnten Reformgesetze in Deutschland, aufmerksam verfolgt.

Der Autor untersucht, inwieweit die derzeitige Situation in der österreichischen Privatrechtsordnung vergleichbar ist mit der Ausganglage in der deutschen Privatrechtsordnung zu Beginn der Reformvorhaben und in welcher Form die deutschen Erfahrungen für die österreichische Rechtswissenschaft verwertbar sind.

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