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Aufwendungsersatz bei Verhinderung des Haftpflichtversicherungsfalls
Unter Einschluss der VVG-Reform
Am 1. Januar 2008 trat im Nachgang zur Schuldrechtsmodernisierung die zweite „Jahrhundertreform“ in Kraft. Der Gesetzgeber hat dabei das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einer umfassenden Rosskur unterzogen. Ziel der Reform war nicht nur die Umsetzung der Vorgaben etwa der Versicherungsvermittlerrichtlinie sowie derjenigen vollharmonisierenden Maßnahme über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Vielmehr sollte auch das bisherige Richterrecht in Gesetzesform…
