Dissertation: Terminologische und inhaltliche Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht

Terminologische und inhaltliche Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht

– dargestellt an ausgewählten Beispielen im Rahmen der Untreue und Urkundenfälschung –

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 231

Hamburg , 192 Seiten

ISBN 978-3-8300-3753-8 (Print) |ISBN 978-3-339-03753-4 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie dokumentiert terminologische und inhaltliche Unterschiede zwischen Zivil– und Strafrecht anhand ausgewählter Beispiele. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die Straftatbestände der Untreue gemäß § 266 StGB und der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Die gefundenen Divergenzen gliedern sich dabei in inhaltliche Abweichungen, terminologische Unterschiede und in einen differenzierten wissenschaftlichen Sprachgebrauch. Sowohl das aktuelle Mannesmann–Verfahren als auch die zahlreiche Rechtsprechung zur Problematik des schädigenden Eingriffs in das GmbH–Vermögen veranlassten die Verfasserin, die verschiedenen zivil– und strafrechtlichen Ansichten der Gerichte und der Literatur in Zusammenhang mit dem Untreuetatbestand detailliert zu untersuchen. In beiden Fällen sind Abweichungen zwischen den Rechtsgebieten festzustellen, die zu Wertungswidersprüchen führen. Im Rahmen der Urkundenfälschung erörtert die Verfasserin die unterschiedlichen zivil– und strafrechtlichen Begriffsbestimmungen der Urkunde und des Ausstellers sowie den unterschiedlichen Sprachgebrauch der Rechtswissenschaft betreffend der Begriffe der mittelbaren Stellvertretung und der Zurechnung. Während letzterer Umstand keinen direkten Widerspruch zwischen den beiden Rechtsgebieten bedingt, führen die differenzierenden Urkunden– und Ausstellerbestimmungen grundsätzlich zu einem technischen Widerspruch, der ausnahmsweise in Fällen der Stellvertretung bei nachträglicher Genehmigung zu einem inhaltlichen Widerspruch führen kann. Nach kritischer Auseinandersetzungen unternimmt die Autorin den Versuch, die gefundenen Widersprüche einem sachgerechten und praktikablen Ergebnis unter Berücksichtigung des Postulats der Einheit der Rechtsordnung zuzuführen, wobei es vorrangig gilt, Wertungswidersprüche zwischen den Rechtsgebieten bestmöglich zu vermeiden.

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