Doktorarbeit: Erweiterung der strafprozessualen Rechtsstellung des Verletzten?

Erweiterung der strafprozessualen Rechtsstellung des Verletzten?

Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel des deutschen und georgischen Rechts

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 120

Hamburg , 316 Seiten

ISBN 978-3-8300-3506-0 (Print) |ISBN 978-3-339-03506-6 (eBook)

Zum Inhalt

Diese Studie greift den Gedanken des Opferschutzes und der Stellung des Verletzten im Strafverfahren auf, dem in den letzten Jahren ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Im Laufe der letzten fünfundzwanzig Jahre hat sich der deutsche Gesetzgeber bemüht, durch eine Verbesserung der Rechtsposition des Opfers im Strafverfahren, dessen Schutz in möglichst großem Umfang gerecht zu werden. Er hat zunächst durch das am 1. 4. 1987 in Kraft getretene Opferschutzgesetz allgemeine Beteiligungsrechte sowie Schutzvorschiften des Verletzten erweitert. Im Jahre 2004 wurden die Opferbefugnisse durch das Opferrechtsreformgesetz weiter verbessert. Noch stärkere prozessuale Rechtsstellung genießt das Deliktsopfer nach dem geltenden georgischen Strafprozessrecht. Eine verstärkte Einbeziehung des Verletzten in das Offizialverfahren kollidiert jedoch mit dem allgemeinen Interesse der Effektivität der Strafrechtspflege und der Achtung der individuellen Beschuldigteninteressen. Der Autor versucht, die Frage zu beantworten, ob und inwieweit in einem Offizialverfahren die Rechtsstellung des Verletzten erweitert und welche rechtlichen Schranken dessen Mitwirkung im Strafprozess gesetzt werden sollen. Hierzu untersucht er die Stellung des Verletzten rechtsvergleichend nach deutschem und georgischem Strafverfahrensrecht.

Im ersten Teil beschäftigt sich der Verfasser mit der prozessualen Stellung des Opfers nach deutschem Verfahrensrecht. Dabei bilden den Gegenstand der Untersuchung zum einen das Recht der Nebenklage, das dem Deliktsopfer zur Wahrnehmung verschiedener Interessen im Strafprozess verschiedene Rechte einräumt, und zum anderen die durch das Opferschutzgesetz von 1986 sowie Opferrechtsreformgesetz von 2004 zur Verbesserung der Rechtstellung des Verletzten neu eingeführten bzw. erweiterten einzelnen Vorschriften. Der zweite Teil widmet sich dem georgischen Strafprozessrecht. Hier wird die Opferstellung nach dem geltenden georgischen Strafprozessrecht und nach neuen Entwürfen des Strafprozesskodexes dargestellt Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht sowie den verschiedenen Reformvorschlägen werden eigene Lösungsvorschläge für die sachgerechte Ausgestaltung der Stellung des Verletzten im Offizialverfahren erarbeitet.

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