Dissertation: E-Commerce mit Arzneimitteln

E-Commerce mit Arzneimitteln

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit von Internet-Apotheken in Deutschland unter Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 31

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-8300-2945-8 (Print) |ISBN 978-3-339-02945-4 (eBook)

Zum Inhalt

Am 11. Dezember 2003 erließ der Europäische Gerichtshof das bahnbrechende "Doc-Morris"-Urteil. Der Gerichtshof entschied, dass das frühere deutsche Versandverbot für Arzneimittel (§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG a.F) sowie die entsprechenden Werbeverbote des HWG insofern gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen, als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel betroffen sind. Etwa einen Monat vor Erlass der EuGH-Entscheidung hatte der deutsche Gesetzgeber das GKV-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2003 I, 2190 (Nr. 55)) erlassen. Nach der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Rechtslage ist der nationale und der EU-grenzüberschreitende Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen und verschreibungspflichtigern Arzneimitteln unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Die Verfasserin setzt sich im Rahmen der Studie ausführlich mit der "Doc-Morris"-Entscheidung des EuGH vom 11. Dezember 2003 auseinander. Zudem werden die Rechtsprobleme ausgearbeitet, die sich aus der Novellierung des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz ergeben. Hierbei geht die Verfasserin insbesondere der Frage nach, ob die deutsche Rechtslage mit Wirkung vom 1. Januar 2004 hinsichtlich des EU-grenzüberschreitenden Versandhandels mit Arzneimitteln (§ 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG) sowie der heilmittelwerberechtlichen Verbote die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EuGH-Urteils "Doc Morris" erfüllt und auch mit dem sonstigen Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist. Anschließend beschäftigt sie sich mit der Frage, ob Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Vorschriften des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts zugleich lauterkeitsrechtlich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs relevant sind (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG). In diesem Zusammenhang zeigt die Verfasserin die Entscheidungspraxis zur Fallgruppe des Vorsprungs durch Rechtsbruch auf, um daraus Folgerungen für die Auslegung von § 4 Nr. 11 UWG zu ziehen.

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