Dissertation: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die öffentlich-rechtlichen Gewährleistungen im Gesundheitswesen

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die öffentlich-rechtlichen Gewährleistungen im Gesundheitswesen

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Studien zum Sozialrecht, Band 10

Hamburg , 250 Seiten

ISBN 978-3-8300-2845-1 (Print) |ISBN 978-3-339-02845-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie beschäftigt sich intensiv mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Reformmodelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts. Dabei werden zunächst die Rahmenbedingungen verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes gegen Krankheit aufgezeigt. Diese enthalten Mindestvorgaben an eine Ausgestaltung des staatlichen Krankenversicherungssystems. Entsprechend dieser Vorgaben werden sodann Änderungsmöglichkeiten im Bereich des Leistungsrechtes, des Finanzierungsrechtes sowie des Leistungserbringungsrechtes untersucht. Kernstück dieser Prüfung ist die Würdigung des Finanzierungsrechtes. Hierbei geht es vor allem um die in aller Munde liegende Bürgerversicherung, die weitere Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, die Gestaltung von Gesundheitsprämienmodellen und eine rein privatrechtliche Versicherungslösung. Bei der verfassungsrechtlichen Untersuchung dieser Änderungsmodelle werden insbesondere Grundrechtsbeeinträchtigungen bisher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter geprüft sowie Grundrechtsverletzungen von privaten Krankenversicherungsunternehmen in Augenschein genommen.

Diese von der Verfassung gesetzten Grenzen scheinen trotz des grundsätzlich weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers beim Reformmodell der Bürgerversicherung überdehnt zu sein. Mit Blick auf die bisher nicht in der GKV Versicherungspflichtigen wird durch deren nicht gerechtfertigte Zwangseinbeziehung ein Verstoß gegen deren allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG begründet. Auch für die privaten Krankenversicherer stellt die Bürgerversicherung einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihr Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 14 Abs. 1 GG dar. Vorzugswürdig erscheint statt dessen ein Gesundheitsprämienmodell oder eine rein privatrechtliche Versicherungslösung. Diese können in ihrer konkreten Ausgestaltung die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen und gleichzeitig den in der GKV dringend benötigten Wettbewerb forcieren. Denn nur wenn wettbewerbliche
Elemente in einem geänderten System verstärkt umgesetzt werden, eine strukturelle Änderung zu Gunsten von mehr Marktlichkeit erfolgt und gleichzeitig eine Synthese aus Solidarprinzip und Wettbewerb gelingt, ist das deutsche Gesundheitswesen in verfassungskonformer Weise zukunftsfähig.

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