Dissertation: Organisation und Zuständigkeiten beim Verwaltungsvollzug im europäischen Stoffrecht

Organisation und Zuständigkeiten beim Verwaltungsvollzug im europäischen Stoffrecht

- unter Berücksichtigung des Chemikalienrechts, des Lebens- und Futtermittelrechts sowie des Arzneimittelrechts -

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Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 30

Hamburg , 394 Seiten

ISBN 978-3-8300-2821-5 (Print) |ISBN 978-3-339-02821-1 (eBook)

Zum Inhalt

Das europäische Stoffrecht besitzt insbesondere angesichts stets wiederkehrender Lebens-, Futter- und Arzneimittelskandale und der zuletzt inhaltlich umkämpften Chemikalienpolitik hohe Brisanz und Aktualität. Es ist nicht erst infolge der Planungen zur Neufassung seines Kernbestandteils, des europäischen Chemikalienrechts, in Bewegung geraten. Wenngleich der sog. REACH-Verordnungsvorschlag der Kommission vom 29. Oktober 2003 (KOM (2003) 644 endg.; Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals) – im Folgenden: REACH-VV – als bisher größtes Harmonisierungsprojekt auf Gemeinschaftsebene anzusehen ist.

Anlass der Untersuchung ist mithin die Umgestaltung des europäischen Chemikalienrechts. Der REACH-VV kann über dieses hinaus als Impulsgeber für eine stärkere Gesamtbetrachtung des Stoffrechts fungieren. Die Zersplitterung des Stoffrechts im weiteren Sinne zeugt von dem Bedürfnis nach einer weitergehenden Systematisierung und Harmonisierung. Die Untersuchung basiert also auf der Idee, das Stoffrecht grundsätzlich als Einheit zu betrachten, auch wenn im Untersuchungszusammenhang nur die drei bedeutenden Teilbereiche Chemikalienrecht (de lege lata und de lege ferenda), Lebens- und Futtermittelrecht sowie Arzneimittelrecht erfasst werden können und eine weitere inhaltliche Akzentsetzung auf die Organisation und Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Verwaltungsvollzuges erfolgt.

Nach der Bestandsaufnahme anhand der einschlägigen Hauptregelwerke schließt sich eine vergleichende Gegenüberstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den ausgewählten Referenzgebieten an. Unter Einbeziehung von allgemeinen Grundlagen werden dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und in der Erkenntnis dieser anhand von Rahmenbedingungen und Orientierungsmaßstäben die Möglichkeiten einer Systematisierung und darüber hinaus Harmonisierung ausgelotet. Dabei fließen Überlegungen zur Schaffung eines deutschen Umweltgesetzbuches (UGB), zum "Leitbild REACH/Risikovorsorge" und zur "Good Governance" ein.

Ziel der Untersuchung ist es, im Wege einer vergleichenden Betrachtung – jedenfalls der wichtigsten Bereiche des europäischen Stoffrechts – Anregungen zur Diskussion eines einheitlichen europäischen Stoffrechts zu geben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Agenturen der Referenzgebiete, da diese Form der Gemeinschaftseinrichtung immer häufiger im Gemeinschaftsgefüge auftritt und Gegenstand kontroverser Diskussion ist. Zudem verdeutlicht die geplante Errichtung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe neben den bereits bestehenden Agenturen (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Europäische Arzneimittel-Agentur) die Aktualität gerade für das Stoffrecht.

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