Doktorarbeit: Das Kriegsrecht des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert

Das Kriegsrecht des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert

Die Lehren der Kanonistik und der Legistik über De bello, de represaliis, et de duello

Rechtsgeschichtliche Studien, Band 14

Hamburg , 352 Seiten

ISBN 978-3-8300-2356-2 (Print)

ISBN 978-3-339-02356-8 (eBook)

Rezension

[…] Insgesamt liegt mit Schrödls Dissertation ein sehr schätzenswertes Hilfsmittel zur Arbeit mit dem […] gelehrten Kriegsrecht im 15. Jahrhundert vor […]. Es steht zu hoffen, dass auf diesen soliden Grundstein bald weiter aufgebaut wird.
Hiram Kümper in: Militärgeschichtliche Zeitschrift, Jg. 67 (2008), H. 2, S. 490f.


Zum Inhalt

Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wurzeln des völkerrechtlichen Kriegsrechts im Spätmittelalter zu untersuchen. Als Väter des Völkerrechts gelten der Vertreter der spanischen Spätscholastik Francisco de Vitoria (ca. 1483 – 1546) bzw. der niederländische Naturrechtler Hugo Grotius (1583 – 1645). Beide Autoren sind Kenner des Gelehrten Rechts und bauen auf ihm auf. Die Kenntnis der Rechtsauffassungen vor Vitoria und vor Grotius war aber nach wie vor ein Desiderat der Forschung. Diese Lücke der Forschung hat der Autor ausgefüllt, indem er mit dieser Studie das Kriegsrecht in der Auffassung der Vertreter des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert aus den Quellen herausgearbeitet hat.

Zu Beginn der Abhandlung wird dem Leser ergänzend zur Einleitung ein Überblick über das Quellenmaterial, das zu bearbeiten war, gegeben. Als bedeutendste Quelle auf kanonistischer Seite ist hier der um 1360 entstandene „Tractatus de bello“ des Bologneser Kanonisten Johannes de Lignano zu nennen; als wichtigste Quelle auf legistischer Seite dienen die Werke des größten Legisten und italienischen Postglossators Bartolus de Saxoferrato.

Der Verfasser unternimmt es in einem ersten Teil, die verwendeten Begriffe aus der Welt des Kriegsrechtes zu erläutern. Sodann wird im zweiten Teil das Recht des im heutigen Völkerrechts als „armed conflict“ bezeichneten Krieges behandelt, wobei sich der Aufbau der folgenden Abschnitte nach der klassischen Zweiteilung „Das Recht zum Kriege (ius ad bellum)“ und „Das Recht im Kriege (ius in bello)“ richtet. Der dritte Teil der Dissertation beschäftigt sich aufgrund des weiten Kriegsbegriffes im Spätmittelalter auch mit den „Sonderfällen des Gewaltrechts“. Hierzu gehören die erlaubte Selbstverteidigung bzw. Nothilfe, die Repressalie und das Duell. Mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse schließt die Arbeit ab.

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