Dissertation: Die Zulässigkeit unverlangter E-Mail-Werbung nach der UWG-Novelle

Die Zulässigkeit unverlangter E-Mail-Werbung nach der UWG-Novelle

Eine Darstellung der Ansprüche nach dem Wettbewerbsrecht, Zivilrecht einschließlich Unterlassungsklagengesetz, Datenschutzrecht und Markenrecht sowie der Folgen im Strafrecht

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Recht der Neuen Medien, Band 31

Hamburg , 310 Seiten

ISBN 978-3-8300-2348-7 (Print) |ISBN 978-3-339-02348-3 (eBook)

Zum Inhalt

Täglich überfluten tausende Werbe-E-Mails die Accounts der Nutzer. Das sogenannte Spamming ist preisgünstig und erreicht den Adressaten unmittelbar. Damit ist es für die Werbenden besonders attraktiv. Der Empfänger hingegen wird belästigt. In dem Ausmaß, in dem Nutzer mit unverlangter E-Mail-Werbung überzogen werden, steigen auch die rechtlichen Fragen und der Ruf nach dem Gesetzgeber.

Diese Studie stellt zusammenfassend alle Rechtsprobleme und bestehenden Schutzmöglichkeiten „rund um das Spamming“ dar.

Schwerpunkt ist die aktuelle Novellierung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die darin enthaltene Neuregelung (§§ 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 UWG) zum Umgang mit unverlangter E-Mail-Werbung. Die der Novellierung zugrunde liegenden europäischen Rechtsgrundlagen werden zusammenfassend dargestellt und damit der Weg, den das Problem auf europäischer Ebene genommen hat, nachgezeichnet. Es wird auch die Frage berücksichtigt, ob eine Beschränkung dieser Werbeform gegen EU-Primärrecht verstößt. Eine vertiefte Auseinandersetzung erfolgt mit der Neuregelung in § 7 UWG und den rechtlichen Folgen für die Praxis. Dabei gibt die Studie Hinweise, wie sich Werbende nach der neuen Rechtslage verhalten sollten.

Dargestellt wird weiterhin, dass das deutsche Recht auch neben dem Wettbewerbsrecht umfangreiche rechtliche Normen bereithält, um sich gegen Spam zu wehren.

Untersucht werden das Zivilrecht und das bisher in der Literatur unberücksichtigt gebliebene Datenschutz- und Markenrecht. Daneben wird der Versand von Spam auf seine strafrechtliche Bedeutung hin geprüft.

Eine Auseinandersetzung damit, ob die in der Praxis durchgeführte technische Schutzmöglichkeit der E-Mail-Filterung für den Filternden strafrechtlich relevant ist, wird in einem Exkurs diskutiert.

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