Doktorarbeit: Rechtsmacht und Pflichtenbindung des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltung eines OHG- bzw. Komplementäranteils

Rechtsmacht und Pflichtenbindung des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltung eines OHG- bzw. Komplementäranteils

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung minderjähriger Gesellschafter

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 3

Hamburg , 296 Seiten

ISBN 978-3-8300-2021-9 (Print) |ISBN 978-3-339-02021-5 (eBook)

Zum Inhalt

Seit über siebzig Jahren dauert nunmehr die Diskussion um die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an den voll haftenden Personengesellschaftsanteilen an. Der Autor greift diesen Streit wieder auf. In den Mittelpunkt seiner Betrachtungen rückt er dabei das am 01.01.1999 in Kraft getretene Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHBeG). Mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Hintergrund untersucht er die gesellschaftsrechtliche Tragweite dieses Gesetzes. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf den Haftungsgegensatz zwischen dem Recht der Testamentsvollstreckung und dem Gesellschaftsrecht. Dieser erfährt infolge des MHBeG eine Reduzierung, die ein Festhalten an der Unzulässigkeit der Testamentsvollstreckung jedenfalls dann nicht mehr rechtfertigt, wenn der Gesellschafter-Erbe noch minderjährig ist.

Der durch das MHBeG eröffnete Weg wirft gleichzeitig die Frage nach den Befugnissen des Testamentsvollstreckers auf. Die Ausführungen nehmen hier insbesondere auf die organschaftlichen Rechte und auf den Kernbereich der Mitgliedschaft Bezug. Der Autor, der diesbezüglich eine umfassende Machtkompetenz annimmt, stellt zugleich die Frage nach einer Pflichtenbindung des Testamentsvollstreckers im Interesse der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl erbrechtliche Regelungen in die Untersuchungen einbezogen, als auch eine gesellschaftliche Treueverpflichtung.

Schließlich beleuchtet der Autor auch das Verhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Gesellschafter-Erben. Das Verbot unentgeltlicher Verfügungen wird dabei im Zusammenhang mit der Stimmrechtsausübung näher betrachtet. Der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Anteils kommt insbesondere bei einer geplanten Umwandlung der Gesellschaft aber auch bei der Befriedigung von Gläubigern Bedeutung zu.

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