Dissertation: Abwerbungs- und Einstellungsverbote im Arbeitsvertrag

Abwerbungs- und Einstellungsverbote im Arbeitsvertrag

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 64

Hamburg , 238 Seiten

ISBN 978-3-8300-1694-6 (Print) |ISBN 978-3-339-01694-2 (eBook)

Zum Inhalt

Während heutzutage auf dem Arbeitsmarkt einerseits Massenarbeitslosigkeit herrscht, wird andererseits ein harter Kampf um qualifizierte Mitarbeiter geführt. Trotz hoher Arbeitslosenzahlen besteht ein Mangel an qualifizierten und hochspezialisierten Fachkräften.

Viele Firmen behelfen sich in dieser Situation damit, fehlende Mitarbeiter nicht auf dem Arbeitsmarkt, sondern bei der Konkurrenz zu suchen. Der wohl bekannteste Abwerbungsfall geschah im Jahr 1993. Damals warb der Automobilhersteller VW den Einkaufschef des Autoherstellers General Motors Jos? Ignacio Lopez mitsamt seinem Team ab.

Wirtschaftlich bedeutet der Verlust eines Arbeitnehmers für den ehemaligen Arbeitgeber in der Regel auch den Verlust von wertvollem Know-how, dessen Aufbau unter Umständen mit hohen Investitionen wie Aus- und Fortbildungskosten verbunden war. Daneben entstehen dem Arbeitgeber Kosten für die Wiederbesetzung der Arbeitsplätze der abgeworbenen Arbeitnehmer, die abhängig von der jeweiligen Branche und der gesuchten Fachkraft eine beachtliche Höhe erreichen können.

Abwerbungen drohen dem Arbeitgeber dabei nicht nur unmittelbar von anderen Arbeitgeber oder mittelbar durch von diesen beauftragten Headhuntern (Abwerbung von außen). Es sind auch Konstellationen aus der Praxis bekannt, bei denen eigene Arbeitnehmer sowohl während des Bestehens als auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abwerbungsversuche unternahmen (Abwerbung von innen). Die arbeitsvertragliche Gestaltung zur Prävention von Abwerbungshandlungen von innen durch (ehemalige) Arbeitnehmer ist Gegenstand der Untersuchung.

Während der angloamerikanische Rechtskreis schon lange neben Kundenschutzklauseln auch Abwerbungs- und Einstellungsklauseln vereinbart, fehlen entsprechende Vereinbarungen in nationalen Arbeitsverträgen. Im Vordergrund der Untersuchung steht daher die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Abwerbungs- und Einstellungsverbote und daran anknüpfende Vertragsstrafen wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart werden können. Untersucht wird dabei insbesondere, ob und nach welcher Maßgabe die Regeln über die Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gemäß §§ 74ff. HGB auf Abwerbungs- und Einstellungsverbote anwendbar sind. Dies wird in bestimmten Konstellationen bejaht. Aber auch in diesen Fällen finden die handelsrechtlichen Normen nur unter erheblichen Modifikationen, die insbesondere die Höhe der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB betreffen, Anwendung.

Weiter setzt sich die Untersuchung mit der Frage auseinander, ob ein Verstoß gegen ein Abwerbungs- und Einstellungsverbot wirksam mit einer Vertragsstrafe sanktioniert werden kann. Sowohl bei der Frage der Vereinbarung eines Abwerbungs- und Einstellungsverbotes als auch einer daran anknüpfenden Vertragsstrafe im Rahmen eines Formulararbeitsvertrages werden die Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff BGB berücksichtigt und mögliche Klauselverbote eingehend diskutiert.

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