Jens A. SchüringLandrechte der Ureinwohner Neuseelands in Geschichte und Gegenwart
Mit Hinweisen zu internationalen Entwicklungen
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 151
Hamburg 2004, 276 Seiten
ISBN 978-3-8300-1609-0 (Print)
ISBN 978-3-339-01609-6 (eBook)
Zum Inhalt
Neuseeland ist gerade in jüngster Zeit, nicht zuletzt wegen der Herr der Ringe Verfilmung und der touristischen Anreize vermehrt in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit geraten. Auch die wirtschaftliche Liberalisierung und Öffnung des eigenen Marktes hat Neuseeland international sehr viel Lob eingebracht. Beachtung verdient jedoch auch der vergangene und gegenwärtige Umgang der neuseeländischen Regierung mit den Landrechten der Maori, den Ureinwohnern des Landes. Dieser ist Gegenstand dieser Studie.
Zunächst wird der historische Zusammenhang einschließlich der Besiedlung Neuseelands und des Abschlusses des Vertrages von Waitangi 1840 beleuchtet. Weitere Entwicklungen in den nachfolgenden Jahrhunderten werden dargestellt, die sehr negative Auswirkungen auf die Eigentumsrechte der Maori und damit auch auf ihre Gesellschafts- und Werteordnung hatten. Anschließend werden die vom westlichen Rechtsverständnis abweichenden Sachenrechtskonzepte der Maori diskutiert.
Erster Schwerpunkt der Arbeit bildet eine Analyse der wichtigsten Landrechtsgesetze. Dabei stellt sich heraus, dass die frühen Landgesetze dazu dienten, die Maori zu „enteignen“, während die gegenwärtigen Gesetze einen Erhalt und Entwicklung des indigenen Landes fördern. Danach werden die effektivsten Instrumente, mit denen die Maori ihre Landrechte erhalten und durchsetzen können, angesprochen.
Zweiter Schwerpunkt der Arbeit ist eine Untersuchung der verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen über die Eigentumsrechte an den Strandgebieten in den Marlborough Sounds. Die Entscheidung des Court of Appeals lässt erkennen, dass durchaus noch Eigentumsrechte der Maori an den Stränden, womöglich sogar in ganz Neuseeland bestehen, da diese bisher nicht übertragen oder aufgehoben wurden. Dies hat natürlich weitreichende Konsequenzen für die Maori, die Regierung und die Allgemeinheit, die ein freies Betretungs- und Benutzungsrecht der Strände für selbstverständlich erachtet.
Abschließend wird kurz die rechtliche Situation der indigenen Völker auf internationaler und auf kanadischer Ebene skizziert und mit der neuseeländischen Situation verglichen. Es zeigt sich, dass Neuseeland den internationalen Entwicklungen in der Anerkennung indigener Rechte teilweise weit voraus ist.
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