Nina StahmerEntschädigung von Nichtvermögensschäden bei Tötung
Eine rechtsvergleichende und rechtspolitische Untersuchung des deutschen, französischen und englischen Rechts
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 154
Hamburg 2004, 442 Seiten
ISBN 978-3-8300-1606-9 (Print)
ISBN 978-3-339-01606-5 (eBook)
Zum Inhalt
Die Arbeit zielt auf die Beantwortung der Frage, ob die Verletzung des Rechts auf Leben die Verpflichtung des Verletzers nach sich ziehen soll, die aus der Tötung resultierenden Nichtvermögensschäden zu ersetzen. Die deutsche Rechtslage erweist sich in dieser Hinsicht im europäischen Vergleich als äußerst restriktiv und wurde im In- und Ausland teilweise heftig kritisiert. Denn das deutsche Schadensersatzrecht sieht für die Angehörigen des Verstorbenen keine Möglichkeit vor, gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung eine Entschädigung für den Verlust einer nahestehenden Person geltend zu machen. Während inzwischen fast alle europäischen Rechtsordnungen einen entsprechenden Entschädigungsanspruch zugunsten Hinterbliebener – wenn auch mit erheblichen Unterschieden in der Reichweite – anerkennen, ist die gesetzliche Konzeption des BGB im Bereich der Tötung Angehöriger auf Vermögensschäden ausgerichtet.
Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Entschädigungsansprüche bei Tötung in einzelnen europäischen Rechtsordnungen. Dabei wird der Rechtslage in Frankreich und in England besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da die Entschädigungsansprüche in beiden Rechtsordnungen hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung, ihrer dogmatischen Herleitung und ihrer Reichweite ganz erheblich voneinander abweichen. Anschließend werden im wesentlichen zwei unterschiedliche Lösungsansätze für das Problem der zivilrechtlichen Sanktionierung der Tötung diskutiert: Als erster Lösungsansatz kommt in Betracht, den in dem Verlust des Lebens liegenden (per se-)Schaden als ersatzfähig anzusehen. Eine andere Lösungsmöglichkeit besteht darin, die seelischen Einbußen der Angehörigen des Verstorbenen als ersatzfähige Schäden zu werten.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, ob eine Entschädigung in erster Linie auf die Kompensation der durch die Tötung ausgelösten immateriellen Beeinträchtigung oder auf Prävention, d.h. präventiven Lebensschutz, abzielen soll.
Untersucht wird darüber hinaus, ob sich die Notwendigkeit einer Entschädigung bei Tötung aus übergeordneten Rechtsprinzipien, insbesondere aus der Schutzfunktion der Grundrechte, ableiten lässt.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, die eine Entschädigung bei Verletzung der Rechts auf Leben zugunsten Hinterbliebener vorsieht und darüber hinaus gewisse Anforderungen an innerstaatliche Rechtsbehelfe bei einer Verletzung des Rechts auf Leben stellt. Daher wird untersucht, ob das deutsche Schadensersatzrecht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihrer Auslegung durch den Straßburger Gerichtshof zu vereinbaren ist.
Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine Weiterentwicklung des deutschen Schadensersatzrechts und einer Prognose, ob und welche deutschen bzw. europäischen Institutionen einen Anstoß für die Einführung eines Entschädigungsanspruchs bei Tötung geben werden.
Schlagworte
DeutschlandDrittschäden HinterbliebenerEnglandEuropäisches PrivatrechtFrankreichImmaterialschadensersatzPräventionsgedankeRechtsvergleichungRechtswissenschaftIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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