Christian SchwerDie Stellung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter im Jugendstrafverfahren
Dargestellt am Ablauf des Strafverfahrens unter Berücksichtigung materiellrechtlicher Aspekte
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 44
Hamburg 2004, 312 Seiten
ISBN 978-3-8300-1555-0 (Print)
ISBN 978-3-339-01555-6 (eBook)
Zum Inhalt
In § 67 JGG wurde durch den Gesetzgeber der Versuch unternommen, die prozessualen Rechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter im Strafverfahren gegen Jugendliche in einer Norm umfassend zu bündeln. Dieser Versuch ist nur zum Teil geglückt. Besondere Aktualität wird dieser Thematik zuteil durch die Nichtigerklärung des § 51 Abs. 2 JGG durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16.01.2003 wegen Unvereinbarkeit mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Der Verfasser nimmt eine systematische und detaillierte Aufarbeitung der Beteiligung von Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern am Jugendstrafverfahren vor. Die Untersuchung der formellen Rechtsstellung im Verfahren erfolgt vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Verankerung des Erziehungsrechtes der Eltern.
Die Arbeit ist in sechs Abschnitte gegliedert. Nach Einleitung und Begriffsbestimmung wird zunächst die geschichtliche Entwicklung der Elternstellung im Strafverfahren dargestellt. Es folgen grundsätzliche Betrachtungen der Beteiligung der Eltern nach dem JGG im Kontext der gesamten Rechtsordnung. Im Hauptteil werden die Rechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter im Ablauf des Strafverfahrens beleuchtet, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren, über das Zwischenverfahren, dem Haupt - und Rechtsmittelverfahren bis schließlich zum Strafvollzug der Jugendstrafe. Am Ende der Dissertation wird neben einer Zusammenfassung die Praxis der Elternbeteiligung angesprochen und es werden konkrete Vorschläge de lege ferenda unterbreitet.
Innovativ ist die Zeichnung eines Gesamtbildes der Elternstellung im Jugendstrafrecht aus der Perspektive der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter, sowohl nach den Regelungen des materiellen wie auch des formellen Rechtes. In jedem Stadium des Jugendstrafverfahrens bleibt jedoch das elterliche Beteiligungsrecht im Blickwinkel der Wertentscheidung des Art. 6 GG.
Schlagworte
BeteiligungErziehungsberechtigteErziehungsrechtGesetzliche VertreterJugendgerichtsgesetzJugendstrafverfahrenRechtswissenschaftStrafrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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