Maya ThummStrafbarkeit des Anbietens von Internetglücksspielen gemäß § 284 StGB
Recht der Neuen Medien, Band 18
Hamburg 2004, 140 Seiten
ISBN 978-3-8300-1554-3 (Print)
ISBN 978-3-339-01554-9 (eBook)
Zum Inhalt
Glücksspiele – seit Jahrhunderten ist der Mensch von dieser Art Zeitvertreib fasziniert. Die Arten der Ausführung dieser Spiele sind vielfältig und wandelten sich in jeder Epoche mit dem jeweiligen Zeitgeist. Im heutigen Internetzeitalter sind die Möglichkeiten des Glücksspiels nahezu unbegrenzt. Nur mit einigen Mausklicks kann sich jeder Internetnutzer an dem beinahe unerschöpflichen Angebot von meist aus dem Ausland aus angebotenen Internetglücksspielen beteiligen.
Doch ist diese Möglichkeit wirklich grenzenlos? Oder findet sie nicht doch ihre Grenzen weniger im tatsächlichen Bereich als in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen? Hierbei stellt sich nun die Frage inwieweit dies auf das Deutsche Recht zutrifft. Wird das Anbieten von Internetglücksspielen durch den deutschen Straftatbestand in § 284 des Strafgesetzbuches "Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels" erfasst und damit begrenzt? Um diese Frage zu beantworten werden zunächst die Funktionsweise des Internets und die damit verbundenen unterschiedlichen Verfahrensweisen des Anbietens von Glücksspielen dargestellt. Anschließend wird für die einzelen Verfahrensweisen jeweils gesondert die Verwirklichung des Straftatbestandes geprüft. Dabei spielt nicht nur das Anbieten des Glücksspiel eine Rolle sondern auch das in § 284 StGB unter Strafe gestellte Werben für ein solches Spiel. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Problem des "Zugänglichmachens" im Internet. Hierbei erfolgt auch eine nähere Auseinandersetzung mit der Frage nach der Täterschaft.
Letztlich geht die Arbeit der Frage nach, ob und inwieweit das Deutsche Strafrecht überhaupt auf diese vom Ausland aus angebotenen Internetglücksspiele Anwendung findet.
Schlagworte
InternetInterneteinführungInternetglücksspielInternetstrafrechtOnline-CasinosRechtswissenschaftStrafrechtvirtuelles Glücksspiel§ 284 StGBIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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