Dissertation: Die Ausführlichkeit U.S.-amerikanischer Vertragsgestaltung im Vergleich zu Deutschland

Die Ausführlichkeit U.S.-amerikanischer Vertragsgestaltung im Vergleich zu Deutschland

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Gründe unterschiedlicher Gestaltungspraxis

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Studien zum Zivilrecht, Band 9

Hamburg , 328 Seiten

ISBN 978-3-8300-1460-7 (Print) |ISBN 978-3-339-01460-3 (eBook)

Zum Inhalt

Mit der Dissertationsschrift zum Thema "Die Ausführlichkeit U.S.-amerikanischer Vertragsgestaltung im Vergleich zu Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Gründe unterschiedlicher Gestaltungspraxis" liegt erstmals ein umfassender Beitrag zur Erklärung eines Phänomens vor, das in der rechtsvergleichenden Literatur häufig beobachtet, jedoch bislang nur in Einzelaspekten untersucht wurde. Besonders in der Praxis international tätiger Anwaltskanzleien wird die Erfahrung gemacht, dass amerikanische Vertragsentwürfe Charakteristika aufweisen, die im deutschen und kontinentaleuropäischen Rechtskreis wenig gebräuchlich sind und die zu einer Ausführlichkeit der Vertragstexte führen, die für den deutschen Anwalt ungewohnt ist. Betroffen sind vor allem vertragliche Beziehungen, die hohe Werte involvieren (insbesondere Unternehmenskaufverträge) oder die eine Langzeitbeziehung zwischen den Vertragspartnern definieren (beispielsweise Lizenz,- Vertriebs- oder Franchisingverträge).
Der U.S.-amerikanische Stil der Vertragsgestaltung, der sich äußerlich in umfangreichen Vertragstexten niederschlägt, kann insbesondere auf vier Charakteristika zurückgeführt werden, die in den meisten Verträgen für deren Umfang verantwortlich sind und die im Zuge einer Amerikanisierung der deutschen Vertragsgestaltung auch hierzulande teilweise Einzug gefunden haben: amerikanische Vertragsgestalter verwenden gerne ausführliche Präambeln, die dem eigentlichen Vertrag vorausgeschickt werden und die vorab den Zweck der Transaktion sowie Hintergründe des Vertragsschlusses darstellen. In sogenannten black letter law Klauseln werden zudem häufig Rechtssätze angegeben, die ohnehin auf den entsprechenden Vertrag anwendbar sind. Solche Klauseln erscheinen auf den ersten Blick also überflüssig. Verantwortlich für den Umfang von Vertragswerken sind zudem Klauseln, die Regelungen für alle denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Eventualitäten treffen (contingency clauses). Charakteristisch ist in diesem Zusammenhang nicht die Existenz dieser Klauseln, sondern die Detailtreue, mit der selbst fernliegende Situationen explizit geregelt werden. Schließlich ist es für einen amerikanischen Vertrag bezeichnend, dass häufig von dispositiven Regelungen abweichende eigene Regelungssysteme geschaffen werden. Dies verdeutlicht eine Tendenz dazu, die vom Staat vorgegebenen Lösungen von vertraglichen Interessenskonflikten abzulehnen und individualistische Lösungen zu bevorzugen.

Erklärungen für diese Phänomene findet der Autor in den Besonderheiten des U.S.-amerikanischen Rechtssystems, die aus den Bereichen des U.S.-amerikanischen materiellen Zivilrechts und des Zivilprozessrechts stammen, aber auch in rechtskulturellen Eigenheiten dieses Rechtskreises verortet sind. Die Untersuchung verengt sich dabei nicht auf spezielle Bereiche wie den Unternehmenskauf, sondern ist darauf angelegt, Erklärungsansätze zu liefern, die auf verschiedene Vertragstypen anwendbar sind.

Um solche möglichst umfassenden Erklärungsansätze zu finden, untersucht der Autor Besonderheiten des U.S.-amerikanischen Vertragsrechts, die nach deutscher Systematik im Allgemeinen Teil des BGB und im Allgemeinen Schuldrecht zu verorten sind. Neben einem Vergleich der Funktionen des Prinzips von Treu und Glauben und der unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Auslegung von Verträgen kommt dabei der Untersuchung der unterschiedlichen Vertragsverständnisse, die in beiden Rechtskreisen vorherrschend sind, eine besondere Bedeutung zu.

Zivilprozessuale Erklärungen für eine unterschiedliche Gestaltungspraxis findet der Autor unter anderem in der Vielfalt der amerikanischen Gerichtsbarkeiten. Jedoch kann weder die vielzitierte ausgeprägte Streitbereitschaft in den Vereinigten Staaten, noch die Existenz einer Jury im amerikanischen Zivilprozess zur Erklärung beitragen.

In rechtskultureller und rechtsmethodischer Hinsicht untersucht der Autor den im Common Law verbreiteten Mündlichkeitsgrundsatz, das häufig in diesem Zusammenhang angeführte Fehlen von kodifizierten Rechtsgrundsätzen und die unterschiedliche Beratungskultur und damit das Selbstverständnis der Anwaltschaft in den Vereinigten Staaten und hierzulande.

Abschließend werden die Unterschiede der Vertragsgestaltung anhand zweier Franchising-Musterverträge veranschaulicht.

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