Fabian VölkelDer Marktzugang ausländischer Versicherer
Unter besonderer Berücksichtigung des Allgemeinen Dienstleistungsabkommens (GATS)
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 42
Hamburg 2003, 340 Seiten
ISBN 978-3-8300-0975-7 (Print)
Zum Inhalt
Bis vor wenigen Jahren wäre es unzutreffend gewesen, von einem einheitlichen Markt für Finanzdienstleistungen zu sprechen. Weltweit existierten segmentierte Märkte für spezifische Finanzprodukte. Viele der Marktabgrenzungen beruhten auf nationalen, langfristig gewachsenen Traditionen. Wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und des Gefährdungspotentials für Kunden waren Versicherungsunternehmen in Deutschland einem starren, engmaschigen und wettbewerbsfeindlichen Aufsichtssystem unterworfen. Der fortschreitende wirtschaftliche Strukturwandel und die Integration der Finanzmärkte haben aber dazu geführt, daß ein Abbau von Hemmnissen dringend erforderlich wurde.
Ein ausländisches Versicherungsunternehmen kann aufgrund vieler unterschiedlicher Ausgestaltungen nunmehr das Geschäft in Deutschland ausüben. Neben der Gründung einer Tochtergesellschaft oder dem Beteiligungserwerb von in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen gewinnt der grenzüberschreitende Versicherungshandel insbesondere durch unselbständige Niederlassungen aus Mitgliedstaaten des EG/EWR Raumes zunehmend an Bedeutung.
Die vorliegende Arbeit legt verschiedene Formen des Marktzugangs dar. Der Verfasser unterscheidet hierbei im wesentlichen zwischen Dienstleistungs- und Niederlassungshandel, wobei er auch auf die Frage, ob und vor allem wie ein gesetzmäßiger Marktzugang von Versicherungsunternehmen im Falle des Direktvertriebs durch das Internet bewertet werden sollte, eingeht.
Seine Ausführungen stellen dabei sowohl die Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen als auch die verschiedenen völkerrechtlichen Regelungsansätze auf die deutsche Versicherungsaufsicht dar. Eine ausführliche Würdigung erfährt hierbei das Allgemeine Dienstleistungsabkommen, das den Drittlandversicherern Inländerbehandlung und Marktzugang gewährt.
Schlagworte
Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit DienstleistungenBinnenmarktDienstleistungsfreiheitGATSNiederlassungsfreiheitRechtswissenschaftVersicherungsaufsichtsrechtVersicherungsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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