Dissertation: SLIM - eine Schlankheitskur für das EU-Gesellschaftsrecht

SLIM - eine Schlankheitskur für das EU-Gesellschaftsrecht

Die Vorschläge der SLIM-Kommission zur Modifizierung der Zweiten Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie

Buch beschaffen

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 41

Hamburg , 212 Seiten

ISBN 978-3-8300-0902-3 (Print)

Zum Inhalt

Das Aktienrecht ist besonders vom europäischen Sekundärrecht dominiert. Hierbei hat die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Kapitalrichtlinie) den größten Einfluß. Die dort enthaltenen Vorschriften sahen sich in der Vergangenheit teilweise erheblicher Kritik ausgesetzt. Die Europäische Kommission nahm die Kapitalrichtlinie daher im Jahre 1998 in die SLIM-Initiative auf (SLIM = Simpler Legislation for the Internal Market - Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt).

Die eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Herbst 1999 Änderungsvorschläge vor. Die Vorschläge beziehen sich dabei auf Ausnahmen zur obligatorischen Prüfung von Sacheinlagen durch Sachverständige, die Einführung (echter) nennwertloser Aktien, den Squeeze Out, den erleichterten Erwerb eigener Aktien, die finanzielle Unterstützung und schließlich auf Erleichterungen zum Bezugsrechtsausschluß bei börsennotierten Unternehmen.

Das vorliegende Buch beleuchtet die einzelnen Reformvorschläge und bezieht insbesondere jeweils die Schnittstelle von europäischem und deutschem Recht ein. Im Ergebnis ist eine deutliche Verzahnung des Gesellschaftsrechts mit dem Kapitalmarktrecht zu beobachten. Dies führt dazu, daß eine Verschlankung des Gesellschaftsrechts zwangsläufig zu einer Verlagerung der Probleme in das Kapitalmarktrecht - etwa in Form einer verstärkten Kapitalmarktaufsicht - führt.

Damit ist aber auch ein Auseinanderfallen der Aktiengesellschaft in die kleine und die börsennotierte Gesellschaft verbunden, für die aufgrund der unterschiedlichen Struktur auch differenzierende Rechtsetzung erforderlich ist. So unterliegt die kleine Aktiengesellschaft nicht dem Schutz durch das Kapitalmarktrecht. Daneben dokumentieren die Vorschläge auch eine gewandelte Rolle des (Klein-) Aktionärs, der dabei nicht vordergründig als (Mit-) Gesellschafter, sondern als Kapitalanleger gesehen wird. Somit treten die Mitgliedschaftsrechte hinter die Gewährleistung der Renditechancen zurück.

Seit Herbst 2001 werden die SLIM-Vorschläge nicht gesondert weiterverfolgt, sondern im Rahmen der Winter-Kommission einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

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