Ingolf PrinzAnrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen
Individualarbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Problematik
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 16
Hamburg 2002, 204 Seiten
ISBN 978-3-8300-0687-9 (Print)
Zum Inhalt
Der Arbeitgeber darf eine Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage nur dann anrechnen, wenn die Zulage eine bloße Erhöhung des Tariflohns darstellt. Eine Anrechnung verbietet sich, wenn durch die Zulage besondere Arbeitserschwernisse vergütet werden, die im Tarifvertrag nicht geregelt sind.
Eine erlaubte Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, soweit hierbei ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Von einem solchen ist immer dann auszugehen, wenn der Grund für die Anrechnung in der Sphäre des Betriebes liegt. Dies ist zu verneinen, wenn die Anrechnung auf besonderen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt oder wenn der Arbeitgeber aufgrund der Lage am Arbeitsmark gezwungen ist, im Einzelfall von seinen Entlohnungsgrundsätzen Abstand zu nehmen.
Schlagworte
Arbeitsmarktbedingte VorgabenBetriebsverfassungsgesetzBetrVGMitbestimmung des BetriebsratsMitbestimmungsfreie EinzelfälleRechtswissenschaftÜbertarifliche LohngestaltungIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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