Holger BurckhartErfahrung des Moralischen
BOETHIANA – Forschungsergebnisse zur Philosophie, Band 45
Hamburg 2000, 207 Seiten
ISBN 978-3-8300-0097-6 (Print)
Zum Inhalt
Erfahrung des Moralischen ist auch und vor allem Erfahrung unserer und unseres Selbst. „Dem Menschen“ ist es aufgrund seiner, sich selbst zugesprochenen Freiheit möglich, moralisch zu handeln, oder er reklamiert wenigstens dergleichen. Mit dieser Selbstauszeichnung als eines moralisch kompetenten Lebewesens korrespondieren philosophisch - seit Kant - zwei Fragen. (Erstens): Warum soll ich als freies Lebewesen überhaupt moralisch sein und wozu, zu welchem Zweck? Und (zweitens): Wie kann ich die dann ausgewiesene Pflicht, moralisch zu sein, erfüllen?
Die vorgelegten Beiträge gehen diesen Fragestellungen aus den Perspektiven der Gegenwartsdiskussion der Praktischen Philosophie / Ethik und der Gegenwartssituation einer hochtechnologischen Gefahrenzivilisation mit scheinbar nur noch vereinzelten, ohnmächtigen Handlungssubjekten, die sich lediglich noch zur Erfüllung äußerer Zwecke zusammenschließen, nach. Die Kant`sche Rechts- und Moralphilosophie wird zu diesem Zweck mit Kant über diesen hinaus verantwortungsethisch weiterentwickelt. Dies allerdings nicht nur im Sinne einer individualethischen und gegenstandsorientierten, sondern als eine intersubjektive, diskursiv grundgelegte Mitverantwortungsethik, in der sich dann ein eigentümliches In-eins-gehen der Fragen „Warum und Wie moralisch-sein“ einstellt.
Teil A entfaltet über die Idee der Würde des Menschen vor allem dessen Pflichten, die sich aus dieser Selbstauszeichnung ergeben, aber auch dessen Rechte, die mit der Würde verbunden sind. Dies wirft ein verändertes Licht auf unverzichtbare und nichthintergehbare Grund-, resp. Menschenrechte und -pflichten, fordert aber auch ein neues Verständnis von Würde ein.
Teil B wendet die zuvor ausgezeichneten Momente des Moralischen als dialogisch-diskursives, verantwortungsethisches Handeln auf konkrete Begegnungen mit moralischen Akteuren und deren Handlungsmaximen in Form von Egoismus, Altruismus, Utilitarismus an.
Teil C stellt sich dem Problem, dass moralisches Verhalten, wie es uns zum Beispiel als egoistisches, als altruistisches, als utilitaristisches begegnet, sich nicht bloß meiner Autonomie, sei sie nachmetaphysisch, sei sie hirnphysiologisch bedingt, verdankt, sondern dass moralisches Verhalten als qualifiziertes und qualifizierbares Miteinander - Gegeneinander - Handeln „herausgebildet“, sprich pädagogisch „erwirkt“ werden muss. Ist dieses Herausbilden oder Erwirken nun selbst wieder moralisch qualifizierbar? Steht uns eine ethisch-moralische Position zur Verfügung, die hier zugleich den normativ-kriteriologischen Maßstab zur Bewertung der Ziele und Methoden des erzieherischen Herausbildens von moralisch qualifizierbarem Handeln und zugleich selbst moralisch qualifizierbar ist?
Schlagworte
AltruismusEgoismusFreiheitGeschichtswissenschaftMenschenpflichtenMenschenrechteMoral und RechtPhilosophieUtilitarismusWürdeIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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