Zum Inhalt
„Miles ait, discerne magis quid iuris habetur, iudicio, ne praecipiti,
res acta putetur, est quia pascha Dei, rex miserere mei.“
(Prüfe das Recht, vermeide ein voreiliges Urteil, höre auf die Stimme Gottes.)
In diesem Sinne könnte der aus dem Pantheon des Gottfried von Viterbo stammende Textbaustein eines um eine höhere Gerechtigkeit flehenden Ritters übersetzt werden, der aus der bekannten Legende von Otto I. und Heinrich dem Kempter stammt, die sich bereits in mittelalterlicher Zeit und – teilweise in etwas abgewandelten Fassungen – bis heute in zahlreichen Editionen niedergeschlagen hat. Die Volkserzählung handelt von einem Ritter, der bei Otto I. aufgrund eines Übergriffs auf den königlichen Truchsess im Rahmen eines Festbanketts in Ungnade fällt, bevor er den Ostfränkischen Imperator Jahre später bei einer Belagerung rettet.
Die einen Mythos begründende Legende beschäftigt die Wissenschaft bereits seit langer Zeit. Neben der lateinischen Vorlage Gottfrieds von Viterbo steht vor allem das durch mehrere mittelalterliche Handschriften überlieferte Versepos von Konrad von Würzburg mit dem Titel „Heinrich von Kempten“ im Mittelpunkt des Interesses. Die mit einem europäischen, teilweise auch internationalen Akzent versehene Forschung ist dabei interdisziplinär ausgerichtet. Die Monographie erweist die Erzählung anhand geschichtlicher Erkenntnisgrundsätze als eine wahre Begebenheit.
Aufgeklärt wird dabei auch die rätselhafte Botschaft in Bezug auf den vergangenen Ritter aus der frühneuzeitlichen Chronik des Birckius, wonach „(…) zu venedig ist er noch uff den heutigen tag gemalt an dem Rathauß.“ Die Freskenmalerei von Giovanni Bellini, Jacopo Tintoretto oder Tizian ist weltberühmt. Der kunsthistorische Ausflug in den Palazzo Ducale von Venedig mit seiner berühmten Freskenmalerei führt mitunter zu einer anderen imperialistisch-geistesgeschichtlichen Betrachtungsweise des durch die Sage überlieferten Zeitgeschehens, das sich doktrinär in den Gedanken einer ottonischen Endkaiseridee einfügt. Die Verschränkungen mit der mittelalterlichen Artusmythologie lassen den aus einem Zuber springenden und nackt gleich einem Gladiator kämpfenden Heinrich in Anlehnung an die alttestamentarische Erzählung um den Kampf Davids gegen Goliath dabei zudem als einen königlichen Ritter erscheinen.
Motivation
Für die Abfassung der wissenschaftlichen Arbeit mit dem Titel Heinrich der Kempter – ein auferstandener Gladiator im Namen Ottos I. und des Kreuzes war zunächst der Beweggrund entscheidend, die Legende von dem stiftkemptischen Ritter auf ihre historische Authentizität zu überprüfen. Die durch die frühneuzeitliche Chronik des Birckius angesprochene Verbindung zu der Markusrepublik Venedig hat dabei eine besondere Faszination ausgeübt. Mit dem Gesamtüberblick des interdisziplinär ausgerichteten wissenschaftlichen Meinungsstandes kamen dann weitere Einzelfragen in den Fokus der Bearbeitung, die sich dann in einer eingehenderen Analyse der ottonischen Endkaiseridee und der artusmythologischen Bezüge niedergeschlagen haben.
Bibliografische Daten
| Autor | Sven Selinger |
| Titel | Heinrich der Kempter – ein auferstandener Gladiator im Namen Ottos I. und des Kreuzes |
| Seiten | 240 |
| Erscheinungsjahr | 2026 |
| Ort | Hamburg |
| ISBN (Print) | 978-3-339-15150-6 |
| eISBN (eBook) | 978-3-339-15151-3 |
| Schriftenreihe | Geschichtswissenschaftliche Studien |
| Band | 22 |
Über Sven Selinger
Schulausbildung am Hildegardis-Gymnasium Kempten (Allgäu) und an der Berufsoberschule Memmingen. Zwischenzeitlich Ausbildung zum Industriekaufmann (IHK) und Zivildienst im Klinikum Kempten Oberallgäu. Danach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg als Stipendiat der Bayerischen Begabtenförderung mit einem Schwerpunkt im Umwelt- und Öffentlichen Wirtschaftsrecht und unter besonderer Berücksichtigung staatswissenschaftlicher sowie verfassungsgeschichtlicher Diskursthemen.
Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München und Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 2012 bis 2016 Promotion an der Universität Augsburg mit dem Thema Naturstaatslehre – der äußere Sinn von Hans Kelsens Grundnorm als synthetisches Dogma eines staatenbündischen Weltprinzips mit der Natur (habilitationsähnlich). Ausgezeichnet mit dem Wissenschaftspreis der Stiftung der Universität Augsburg. Von 2018 – 2022 Abfassung einer weiteren wissenschaftlichen Arbeit zum Herbergsrecht bzw. zu altrechtlichen Rechtsinstituten mit dem Titel Herbergen in der Kemptener Fürstabtei – ein Beitrag zur Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums.
Seit 2016 Zulassung als Rechtsanwalt mit nebenberuflichen Beratungstätigkeiten hauptsächlich in den Bereichen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und Baurecht. Die Forschungsschwerpunkte liegen vor allem auf den Gebieten der Rechts- und Verfassungsgeschichte wie auch der Allgemeinen Staatslehre.
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