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Coverabbildung: Doktorarbeit, „Zur strafrechtlichen Einordnung medizinisch nicht indizierter Eingriffe in die Körpersubstanz von Kindern“ von Marius François Luciano

Zur strafrechtlichen Einordnung medizinisch nicht indizierter Eingriffe in die Körpersubstanz von Kindern

Religiös motivierte Beschneidung von männlichen Kindern, geschlechtsbezogene Eingriffe bei Varianten der Geschlechtsentwicklung, ästhetisch motivierte Eingriffe (Ohrenkorrekturen, Piercings, Tätowierungen)

Hamburg , 236 Seiten

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Zum Inhalt

Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die Körpersubstanz von Kindern können strafrechtlich insbesondere Körperverletzungstatbestände erfüllen. Sie betreffen einen vulnerablen Personenkreis, dessen Schutz staatlich zu gewährleisten ist. Diese Gewährleistung erfolgt über das sogenannte Wächteramt des Staates, das über die Einhaltung des Kindeswohlschutzes wacht.

Im Rahmen dieser Arbeit geht es diesbezüglich unter anderem um die allgemeine Frage, inwiefern besagte Eingriffe eine Kindeswohlgefährdung darstellen können. Ebenso wird allgemein erörtert, innerhalb welcher Grenzen Eltern bei einem nicht oder nur beschränkt einwilligungsfähigen Kind in besagte Eingriffe einwilligen können und in welchem Umfang dem Kind dann ein Vetorecht zustehen soll.

Den allgemeinen Ausführungen schließt sich sodann eine Betrachtung von Fallbeispielen an, denen interdisziplinär ein medizinischer Überblick über den jeweiligen Eingriff und dessen Risiken vorangestellt wird.

Untersuchungsgegenstand ist einmal die religiös motivierte Beschneidung männlicher Kinder, die zivilrechtlich in den Grenzen von § 1631d BGB möglich ist, was rechtswissenschaftlich nicht unumstritten ist und erörtert wird. Daneben werden die geschlechtsbezogenen Operationen bei Varianten der Geschlechtsentwicklung thematisiert, die in § 1631e BGB geregelt sind sowie eine Auswahl rein ästhetisch motivierter Eingriffe. Bezüglich der vorgenannten Fallbeispiele wird in den jeweiligen Zwischenergebnissen ausgeführt, ob der rechtliche Status quo aufrechterhalten bleiben kann und ob es flankierend strafrechtlicher Regelungen bedarf, um den Kindeswohlschutz im Einzelfall zu maximieren.

Das so ermittelte Gesamtergebnis ist ein rechtspolitischer Appell für mehr Kindeswohlschutz und gegen kindeswohlgefährdende Eingriffe, denen keine medizinische Indikation zugrunde liegt.

Bibliografische Daten

Autor Marius François Luciano
Titel Zur strafrechtlichen Einordnung medizinisch nicht indizierter Eingriffe in die Körpersubstanz von Kindern
Untertitel Religiös motivierte Beschneidung von männlichen Kindern, geschlechtsbezogene Eingriffe bei Varianten der Geschlechtsentwicklung, ästhetisch motivierte Eingriffe (Ohrenkorrekturen, Piercings, Tätowierungen)
Seiten 236
Erscheinungsjahr 2026
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-339-14746-2
eISBN (eBook) 978-3-339-14747-9
Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis
Band 435

Kurzlebenslauf

  • 2006 bis 2012 Studium der Rechtswissenschaften, bis 2008 Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dann Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 2015 Zulassung als Rechtsanwalt durch die RAK Düsseldorf
  • 2016 „Master of Laws LL.M. (Medizinrecht)“, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • 2017 Lehrbeauftragter für Medizinrecht für Heilberufe an der FH Gesundheit Tirol mit Sitz in Innsbruck
  • Seit 2020 Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW)
  • 2025 Promotion zum „Dr. iur.“, Universität Leipzig

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