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Wie offen ist das europäische Vergaberecht für Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten?

Eine rechtliche Analyse im Lichte des International Procurement Instruments

Schriften zum Bau- und Vergaberecht, Band 40

Hamburg , 248 Seiten

ISBN 978-3-339-14386-0 (Print)

ISBN 978-3-339-14387-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Frage nach der Offenheit des europäischen Vergabemarktes für Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten wird in diesem Werk erstmals umfassend analysiert. Dabei gewinnt diese Frage mit der Einleitung der ersten Untersuchung im Rahmen des neu geschaffenen International Procurement Instruments (IPI - VO (EU)2022/1031) immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt hat der EuGH mit seiner Kolin-Rechtsprechung (C-652/22) einer vorbehaltlosen Offenheit eine Absage erteilt.

Dieses Werk stellt den langjährigen Gesetzgebungsprozess des IPI dar und analysiert die rechtlichen Folgen der neuen Verordnung im Kontext der Rechtsordnung. Die europarechtlichen Hintergründe, Rechtsgrundlagen und -lücken werden umfassend untersucht. Insbesondere die entscheidenden Artikel 25 der Vergabeverordnung und Artikel 85 der Sektorenverordnung werden kontextualisiert.

Der Marktzugang wird multilateral im Agreement on Government Procurement der Welthandelsorganisation (WTO) normiert. Diese Verpflichtungen wirken über Art. 25 der Vergabeverordnung in das europäische Vergaberecht hinein. Daneben findet sich im Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien die neueste bilaterale Marktöffnungsvereinbarung für den Vergabemarkt. Diese völkerrechtlichen Verträge stellen einen zweiten Schwerpunkt dieses Werkes dar.

Näher an der tatsächlichen Auftragsvergabe, haben sich die deutschen Nachprüfungsinstanzen in den letzten Jahren ebenfalls mit Waren und Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten befasst. Dieses Werk arbeitet heraus, wie diese Entscheidungen ebenso wie die Vergabepraxis von der langen Tradition der Marktoffenheit in Deutschland bis ins Jahr 1960 geprägt sind.

Im Ergebnis hält dieses Werk die Prämisse der Offenheit des europäischen Vergaberechts für Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten aufrecht. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen - durch völkerrechtliche Verträge in Art. 25 Vergabeverordnung - gesichertem Zugang und ungesichertem Zugang unausweichlich.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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