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Namensersitzung – Ein Weg zu mehr Rechtssicherheit auf Basis des Vertrauensschutzes

Studien zum Familienrecht, Band 70

Hamburg , 132 Seiten

ISBN 978-3-339-14360-0 (Print)

ISBN 978-3-339-14361-7 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Mit der zunehmenden Globalisierung steigt auch die Anzahl im Ausland lebender Deutscher. Sie heiraten im Ausland, sie lassen sich dort scheiden, sie bekommen dort Kinder. In vielen Fällen ist bei diesen Personenstandsereignissen kein deutscher Standesbeamter befasst. Deutsche Ausweisdokumente werden dann auf Grundlage ausländischer Personenstandsurkunden ausgestellt.

Nicht immer prüfen die Passstellen jedoch in solchen Fällen mit Auslandsbezug ausreichend die Namensführung nach deutschem Recht und stellen in der Folge Ausweisdokumente mit falschen Namen aus.

Was aber passiert, wenn Jahre später bei einer erneuten Passbeantragung auffällt, dass tatsächliche und rechtliche Namensführung abweichen? Oftmals kann die gewünschte Namensführung dann nicht mehr durch Erklärung erreicht werden: die Ehe ist aufgelöst, volljährige Kinder können (bis Mai 2025) keine Rechtswahl treffen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung hängt von der Bewertung des wichtigen Grunds durch die zuständige Behörde ab, ist also kein rechtssicherer Weg.

Bereits die AG Namensrecht stellte 2020 in ihrem Eckpunktepapier das Erfordernis einer gesetzlichen Normierung der Namensersitzung fest. Die Verfasserin setzt sich in ihrer Dissertation anhand von Beispielen unter Anwendung geltender gesetzlicher Regelungen zunächst mit dem praktischen Erfordernis und später mit dem grundrechtlichen Erfordernis einer solchen Norm auseinander. Unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts der Ersitzung im Zivil- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie der einschlägigen Rechtsprechung entwickelt die Autorin schließlich einen Gesetzesvorschlag als Beitrag zur öffentlichen Diskussion.

Zur Autorin

Cornelia Nindl, *1980, ist Mitarbeiterin im Auswärtigen Amt und seit 2003 überwiegend im Rechts- und Konsularbereich deutscher Auslandsvertretungen tätig. Berufsbegleitend studierte sie von 2013 bis 2019 an der Fernuniversität Hagen Rechtswissenschaften und legte 2019 das 1. Juristische Staatsexamen am OLG Hamm ab.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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