Jens Gebke Private Macht im Gesellschaftsrecht und die actio pro socio als Legitimationsfaktor
Zugleich eine Analyse der Richtigkeitsgewähr in Fremdbestimmungsregimen und ein Plädoyer für eine Haftungsdurchsetzung gegenüber Politikern in Managerfunktion im Wege einer öffentlich-rechtlichen actio pro socio
Wolf-Rüdiger-Bub-Preis
Hamburg 2025, 756 Seiten
Zum Inhalt
„Es ist leichter, eine eingeseifte Sau am Schwanz zu packen,
als einen Aufsichtsrat zur Verantwortung zu ziehen.“
Dieser legendäre Satz, der dem berühmten Banker Herrmann Josef Abs zugeschrieben wird, beansprucht auch heute noch Gültigkeit, sofern es um staatseigene Kapitalgesellschaften geht.
Macht und ihre Rechtfertigung klaffen besonders auseinander, wenn der Staat durch staatseigene Unternehmen handelt. Die demokratische Legitimationskette ist hier unterbrochen, die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet. Der Principal-Agent-Konflikt potenziert sich, nicht zuletzt durch die Doppelmandate von Politikern, die als Staatsrepräsentanten Gesellschafterfunktion ausüben, zugleich aber in Manager- oder Aufsichtsfunktion in der Gesellschaft agieren. Politiker werden zu Richtern in eigenen Angelegenheiten.
Rechtfertigungs- und Kontrollmechanismen, die diese Fremdbestimmungsregime überhaupt erst legitimieren, versagen daher bereits strukturell. Handlungslenkende und machtlegitimierende (Selbstbetroffenheits-)Mechanismen sind ausgehebelt. Die legitimationsstiftende Innenhaftung der handelnden Agents läuft ins Leere, obwohl gleich zwei Innenhaftungssysteme (Staats- und Gesellschaftsrecht) zur Verfügung stehen. Es bedarf daher einer Ersatzmachtbefugnis der Principals, die dieses Legitimationsdefizit zu beheben vermag. Diese liegt in der öffentlich-rechtlichen (doppelten) actio pro socio, die es einzelnen Fraktionen der jeweiligen Eigentümerparlamente erlaubt, Innenhaftungsansprüche der staatseigenen (Tochter-)Gesellschaft gegen ihre Manger oder Aufseher in Prozessstandschaft durchzusetzen.
Dies lässt sich auf eine Gesamtanalogie der §§ 148, 309 Abs. 4 Satz 1, 310 Abs. 4, 317 Abs. 4, 318 Abs. 4, 323 Abs. 1 Satz 2 AktG, 715b BGB sowie §§ 136 Abs. 1 Satz 1 AktG, 47 Abs. 4 Satz 1 Fall 1 und Satz 2 Fall 2 GmbHG, 43 Abs. 6 GenG, 715 Abs. 1, 720 Abs. 4, 727 Satz 1 BGB, 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 KWG stützen. Konsequent umgesetzt kann so auch für staatseigene Gesellschaften das Zitat von Abs endlich Rechtsgeschichte werden.
Schlagworte
actio pro sociodouble derivative suitFremdbestimmungsregimeGesellschaftereinzelklageGesellschaftsrechtHaftungHaftungsdurchsetzungInnenregressLegitimationmulitple derivative suitÖffentliches RechtPolitiker in ManagerfunktionPrivate MachtProzessstandschaftRechtswissenschaftenRichtigkeitsgewährSelbstbetroffenheitBibliografische Daten
| Autor | Jens Gebke |
| Titel | Private Macht im Gesellschaftsrecht und die actio pro socio als Legitimationsfaktor |
| Untertitel | Zugleich eine Analyse der Richtigkeitsgewähr in Fremdbestimmungsregimen und ein Plädoyer für eine Haftungsdurchsetzung gegenüber Politikern in Managerfunktion im Wege einer öffentlich-rechtlichen actio pro socio |
| Seiten | 756 |
| Erscheinungsjahr | 2025 |
| Erscheinungsdatum | 27.08.2025 |
| Ort | Hamburg |
| ISBN (Print) | 978-3-339-14272-6 |
| eISBN (eBook) | 978-3-339-14273-3 |
| Schriftenreihe | Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht |
| Band | 280 |
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