
Lukas David HoffmannGemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 288
Hamburg 2025, 270 Seiten
ISBN 978-3-339-14258-0 (Print)
ISBN 978-3-339-14259-7 (eBook)
Zum Inhalt deutschenglish
Gegenstand dieser Dissertation sind drei Rechtsfragen zum Verhältnis von Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung.
Es wurden verschiedene Kriterien entwickelt, um diese beiden Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes voneinander abzugrenzen. Ziel der Untersuchung ist es, das maßgebliche Kriterium zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und unternehmensübergreifendem Personaleinsatz im Gemeinschaftsbetrieb zu klären. Die Frage nach dem maßgeblichen Abgrenzungskriterium stellt sich insbesondere in dem Fall, in dem der Gemeinschaftsbetrieb unter Beteiligung eines Unternehmens, das lediglich Arbeitnehmer einbringt, gebildet wird. Ob sich Arbeitnehmerüberlassung und unternehmensübergreifender Personaleinsatz im Gemeinschaftsbetrieb auch unter Beteiligung einer Personalführungsgesellschaft gegenseitig ausschließen oder ob es sich bei dieser Gestaltung um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des AÜG handelt, gilt bislang als ungeklärt. Mithin stellt sich die Frage, ob ein Gemeinschaftsbetrieb „zwischen Verleiher und Entleiher“ gebildet werden kann.
Davon zu unterscheiden ist die Rechtsfrage, ob auch der Gemeinschaftsbetrieb „als Entleiher“ in Betracht kommt. Während der unternehmensübergreifende Personaleinsatz zur Folge hat, dass das AÜG insgesamt nicht anwendbar ist, dient die Bildung eines gewillkürten Gemeinschaftsbetriebs auf Entleiherseite dazu, die Anwendung einzelner Vorschriften zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der zweiten Novelle des AÜG wird diese Frage in der Literatur unter dem Stichwort „Entleiherkette im Gemeinschaftsbetrieb“ diskutiert. Deshalb wird untersucht, wie der Entleiherbegriff des AÜG im Falle eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen auszulegen ist. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Bildung eines gewillkürten Gemeinschaftsbetriebs eine zulässige Tatbestandsvermeidung oder vielmehr eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des AÜG ist.
Eine andere Rechtsfrage stellt sich im Zusammenhang mit der Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs „zwischen Verleihern“. Um die Frage zu beantworten, kommt es nur mittelbar auf den unternehmensübergreifenden Personaleinsatz im Gemeinschaftsbetrieb als Form des drittbezogenen Personaleinsatzes an, sondern vielmehr auf dessen Zweck, die Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung. Kann ein gemeinsamer Betrieb auch zwischen mehreren Verleihunternehmen gebildet werden? Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg am 6. Februar 2018 wird die Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Leiharbeitsbranche untersucht.
Schlagworte
ArbeitnehmerüberlassungArbeitnehmerüberlassungsgesetzDrittbezogener PersonaleinsatzEntleiherGemeinsamer BetriebGemeinsamer Betrieb mehrerer UnternehmenGemeinschaftsbetriebLeiharbeitLeiharbeitnehmerPersonalführungsgesellschaftRechtsmissbrauchVerleiherIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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