Kornelius Friedrich WalterZusammenhängende Verträge gem. § 360 BGB und die Reichweite des Widerrufsdurchgriffs unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie
Schriften zum Verbraucherrecht, Band 16
Hamburg 2025, 354 Seiten
ISBN 978-3-339-14218-4 (Print)
ISBN 978-3-339-14219-1 (eBook)
Zum Inhalt deutschenglish
Das Widerrufsrecht schützt den Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen. Es verschafft ihm eine zusätzliche Überlegungsfrist, um die Entscheidung für den Vertragsabschluss noch einmal zu überdenken.
Ist der Verbraucher im Hinblick auf einen von ihm geschlossenen widerruflichen Vertrag eine weitere vertragliche Bindung eingegangen und erklärt der Verbraucher den Widerruf des ersten Vertrags, so wird häufig ein Interesse des Verbrauchers bestehen, die Bindung an den weiteren Vertrag ebenfalls zu beseitigen. Ein Durchgriff des erklärten Widerrufs auf weitere Verträge ist gemäß § 360 BGB möglich, sofern die dort normierten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, ist der weitere Vertrag ein zusammenhängender Vertrag i. S. v. § 360 II 1 BGB. Der Verbraucher ist im Fall des Eingreifens von § 360 BGB weder an den widerrufenen Vertrag noch an den zusammenhängenden Vertrag weiter gebunden. Beide Verträge sind rückabzuwickeln.
Die zentrale Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendbarkeit des § 360 BGB ist, dass der zusammenhängende Vertrag einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist. Wann ein solcher Bezug gegeben ist, bedarf der Auslegung mithilfe geeigneter Kriterien.
Diese Arbeit dient der Entwicklung dieser Kriterien. Dabei wird zunächst die Stellung des § 360 BGB im System des Verbraucherschutzrechts herausgestellt. Verschiedene Beispielsfälle verdeutlichen die praktische Relevanz der Vorschrift. Im Hinblick auf die Regelung zu verbundenen Verträgen in § 358 BGB nimmt der Verfasser eine ausführliche Abgrenzung anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmale sowie der jeweiligen Rechtsfolgenregelungen vor.
Da § 360 BGB der Umsetzung der Vorgaben in den Artikeln 2 Nr. 15 und 15 der Richtlinie 2011/83/EU (sog. Verbraucherrechte-Richtlinie) dient, ist die Vorschrift im Lichte dieser Richtlinienvorgaben unionsrechtskonform auszulegen. Dabei sind die Rechtspositionen des Verbrauchers und des Vertragspartners des zusammenhängenden Vertrags angemessen zu berücksichtigen. Bei der Auslegung des § 360 BGB wird eine Vielzahl komplexer Streitfragen systematisiert und einer Lösung zugeführt. Die Lösungsansätze folgen einem pragmatischen Ansatz, ohne die dogmatischen Grundlagen des deutschen und europäischen Privatrechts außer Acht zu lassen.
Schlagworte
Akzessorische VerträgePrivatautonomieRichtlinienkonforme AuslegungVerbraucherprivatrechtVerbraucherrechte-RichtlinieVerbraucherschutzrechtVertragsfreiheitWiderrufsdurchgriffWiderrufserstreckungWiderrufsrechtZusammenhängende Verträge§ 360 BGBIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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