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Die Staatsziele im Grundgesetz und die Grundstaatspolitiken in der Chinesischen Verfassung

Eine rechtsvergleichende Untersuchung

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 493

Hamburg , 426 Seiten

ISBN 978-3-339-14154-5 (Print)

ISBN 978-3-339-14155-2 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Der chinesische Verfassungszusatz von 2018 betont erneut die Idee des Aufbaus einer ökologischen Zivilisation und die Staatsaufgabe des Umweltschutzes. Diese Aufgabe wird zusammen mit einigen anderen politischen Aufgaben, wie z.B. der Familienplanung, als die Grundstaatspolitiken Chinas bezeichnet.

Der wichtige Begriff der „Grundstaatspolitiken“ in der verfassungsrechtlichen „Dritten Struktur“ ist damit wieder in den Fokus der chinesischen Rechtsgemeinschaft gerückt. Er wird häufig synonym mit den deutschen Staatszielen verwendet. Inwieweit der Begriff der Staatsziele bzw. Staatszielbestimmungen zur Lösung rechtspolitischer Probleme in China herangezogen werden kann, ist allerdings in der chinesischen und deutschen Forschung noch nicht eingehend untersucht worden. Ebenso wenig ist das Verhältnis verwandter Begriffe wie Staatsaufgaben, Verfassungsprinzipien, Gesetzgebungsaufträge und soziale Grundrechte zu den chinesischen Begriffen erforscht.

Der vorliegende Beitrag klärt den deutschen Staatszielbegriff und seine Rechtswirkungen, grenzt Staatsziele von verwandten Begriffen ab, stellt die Kernstruktur und die Entwicklungsgeschichte der chinesischen Verfassung dar, ordnet und definiert die bestehenden chinesischen (verfassungsrechtlichen) Grundstaatspolitiken und macht schließlich Vorschläge zur Formulierung, zum Inhalt und zur Anwendung der chinesischen verfassungsrechtlichen Grundstaatspolitiken mit Hilfe der deutschen Staatszieltheorie.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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