Leona Antonia SchmitzZur Legitimation des strafbewehrten Verbots geschlechtsbezogener Tötungen
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 425
Hamburg 2024, 308 Seiten
ISBN 978-3-339-14136-1 (Print)
ISBN 978-3-339-14137-8 (eBook)
Zum Inhalt
Noch in aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung heißt es, dass die Tötung eines Intimpartners, der sich vom Täter abwenden möchte oder bereits abgewendet hat, nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden muss. Insbesondere könne der Umstand, dass die Trennung vom Tatopfer ausging, als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechend gewertet werden.
Demgegenüber reflektiert nicht zuletzt die Reform des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Jahr 2023 eine zunehmende gesellschaftliche Sensibilisierung für das Phänomen geschlechtsbezogener Tötungen und es wird Kritik an der bisherigen Rechtsprechung ausgeübt, während die Notwendigkeit einer Reform der §§ 211 ff. StGB lange bekannt ist.
Gesellschaftliche Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit sowie die damit verbundenen erwarteten Verhaltensweisen spielen eine entscheidende Rolle für die Geschlechtsbezogenheit von Tötungen. Die Hemmschwelle zur Tötung wird gesenkt, da das Tatopfer aufgrund der gesellschaftlich vermittelten Position als unterlegen angesehen wird. Auch wenn es keine einheitliche Form der geschlechtsbezogenen Tötung gibt, zeigen sich wiederkehrende Elemente, die das Unrecht einer vorsätzlichen Tötung verstärken können.
Vor diesem Hintergrund werden zunächst die Legitimationsbedingungen für den Einsatz von Strafe untersucht, bevor eine Analyse der Tötungsdelikte de lege lata erfolgt. Dabei wird insbesondere auf die Mordmerkmale der Tötung aus niedrigen Beweggründen, der heimtückischen und der grausamen Tötung sowie auf die Möglichkeiten und Grenzen dieser Mordmerkmale und deren Auslegung durch die Rechtsprechung eingegangen.
Nachdem insbesondere Länder Lateinamerikas ihr Strafrecht nach Protestbewegungen von Frauenrechtsorganisationen reformiert haben, um das Unrecht geschlechtsbezogener Tötungen in verschiedenen Formen gesondert zu erfassen, stellt sich die Frage nach alternativen Regelungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wird abschließend eine vergleichende Betrachtung der Regelung vorsätzlicher Tötungen im Strafrecht Argentiniens durchgeführt.
Schlagworte
ArgentinienFemizideGeschlechtsbezogene TötungenGrausamkeitHeimtückeMordmerkmaleNiedrige BeweggründePrivilegierungskonzeptTötungsdelikteVorverhaltenIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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