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Das Notvertretungsrecht im Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung medizinischer Notlagen

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Studien zum Zivilrecht, Band 124

Hamburg , 322 Seiten

ISBN 978-3-339-14066-1 (Print)

ISBN 978-3-339-14067-8 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Das deutsche Zivilrecht kennt verschiedene Formen der Stellvertretung. Deren Zweck besteht darin, eine möglichst interessengerechte Umsetzung des Willens eines jeden Einzelnen im Rechtsverkehr zu ermöglichen. Im Gegensatz zur gewillkürten Stellvertretung ergeben sich in den Fällen gesetzlicher Vertretungsregelungen häufig Konflikte mit dem Selbstbestimmungsrecht der vertretenen Person. Dieser Aspekt ist besonders in medizinischen Notlagen empfindlich berührt.

Aus diesem Grund kommt im Zivilrecht der persönlichen Vorsorge etwa durch Errichtung einer Patientenverfügung Vorrang vor der staatlichen Fürsorge in der Form rechtlicher Betreuung zu.

Eine wichtige Schnittstelle stellt das in § 1358 BGB normierte Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten dar. Dieses kommt in ausgewählten Bereichen der Gesundheitssorge für eine Zeit von bis zu sechs Monaten zur Anwendung. Nach vielfacher Diskussion wurde die Regelung im vierten Gesetzgebungsverfahren mit Beginn des Jahres 2023 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt.

Diese Dissertation erarbeitet die Vorzüge, aber auch die Nachteile der bis Ende 2022 und der ab 2023 geltenden Vertretungsregelungen zwischen Ehegatten unter Berücksichtigung der Grundstrukturen der Vertretungsrechte im Zivilrecht. Beleuchtet werden die allgemeinen Maßstäbe der Vertretungsrechte in Notsituationen. Es wird herausgearbeitet, inwieweit sich das Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in die Konzepte persönlicher Fürsorge und staatlicher Vorsorge einfügt. Dabei wird Bezug auf den Wertewandel der nationalen Gesellschaft genommen. Außerdem wird rechtsvergleichend eine Untersuchung vergleichbarer ausländischer Normierungen herangezogen.

Das Werk hinterfragt kritisch die Erforderlichkeit der Regelung des § 1358 BGB und würdigt deren voraussichtlichen Nutzen in der heutigen Gesellschaft. Es wägt außerdem alternative Konzepte ab und versucht mithin, die Leser*innen zu einer eigenen Würdigung des Konzeptes der Notvertretung anzuregen.

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