Christiane RosenbaumDie Umsetzung der Richtlinie EG 52/2008 über Mediation in Zivil - und Handelssachen in Deutschland und Spanien
Schriftenreihe Außergerichtliche Konfliktbeilegung, Band 25
Hamburg 2023, 244 Seiten
ISBN 978-3-339-13490-5 (Print)
ISBN 978-3-339-13491-2 (eBook)
Zum Inhalt
„Die Justiz [...] spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wisst, Urteile von denen ihr nichts begreift!“ – Georg Büchners Anklage gegen den hessischen Polizeistaat aus dem Jahr 1834 hat, wenn auch in einem grundsätzlich anderen Zusammenhang, heute nichts von ihrer Aktualität verloren. In der Tat erscheint ein Gerichtsverfahren aus Sicht der Betroffenen häufig unpersönlich, unverständlich und zum Teil auch wenig berechenbar.
Es ist dem kodifizierten Recht und damit in seiner Ausprägung dem Zivilprozess immanent, dass der Ausgang eines Rechtsstreites von einem als Abstraktum geschaffenen Konstrukt bestimmt wird. Dies hat zur Folge, dass zwangsläufig der einzelne Konflikt seiner Individualität beraubt werden muss, um unter abstrakte Normen subsumiert werden zu können. Diese Justizförmigkeit des Zivilprozesses und die Bindung des Gerichts an Recht und Gesetz haben zur Folge, dass die Parteien sich zwangsläufig auf rechtliche Positionen beziehen und versteifen, um den Prozesserfolg zu ermöglichen. Die Parteien sind entsprechend darauf angewiesen, das Gericht von den jeweils eigenen Positionen zu überzeugen und kennzeichnen den Zivilprozess daher durch kompetitives Verhalten. Die dem Konflikt zugrunde liegenden Wurzeln und die dahinterstehenden Interessen spielen in einem Zivilprozess nur insoweit eine Rolle, als dass sie eine relevante Verbindung zu dem Streitgegenstand aufweisen.
Dies bildet den Anknüpfungspunkt der Mediation als außergerichtliche Steitbeilegungsmethode. Durch sie soll die Option zur ganzheitlichen Betrachtung des Konfliktes ohne Reduktion auf rein rechtliche Aspekte ermöglicht werden. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz werden oftmals nachhaltigere und für die Parteien zufriedenstellendere Lösungen geschaffen, wodurch ein (weiterer) Gang zum Gericht überflüssig werden kann. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch auch zu verdeutlichen, dass Mediation und Gerichtsbarkeit sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zueinander sein können.
Auf europäischer Ebene mündeten diese Überlegungen zur Implementierung von Mediation schließlich nach einem langwierigen und wechselhaften Entstehungsprozess in der „Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“, (die „Mediationsrichtlinie“ oder „Richtlinie“) welche den Mitgliedstaaten aufgab, bis zum 21. Mai 2011 einen nationalen Umsetzungsakt zu erlassen.
Bereits vor Erlass der Richtlinie und der entsprechenden Umsetzungsgesetze, gab es sowohl in Spanien als auch in Deutschland vielfältige Tendenzen, Mediation unter dem Stichwort „Gerichtsinterne Mediation“, beziehungsweise „Mediación Intrajudicial“ mit einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren zu verbinden. Dabei wurde in Deutschland und in Spanien gleichermaßen deutlich, dass für eine dauerhafte Etablierung von außergerichtlicher Streitbeilegung generell und von Mediation speziell gewisse Voraussetzungen durch den Gesetzgeber zu schaffen waren. Dies galt insbesondere für die Rechtsfragen im Hinblick auf die Vollstreckbarkeit einer erzielten Mediationsvereinbarung, die Vertraulichkeit der in einem Mediationsverfahren offenbarten Informationen und die Verjährung der im Mediationsverfahren behandelten Ansprüche. Diese für die Entwicklung der Mediation zentralen Fragen werden häufig als „drei Vs“ bezeichnet. Zum Teil wird auch im Hinblick auf das Verhältnis der Mediation zum Gerichtsverfahren von einem „vierten V“ gesprochen.
Gegenstand dieser Untersuchung sind die entsprechenden Umsetzungsakte in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Spanien. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Entwicklung der Implementierung und Institutionalisierung von Mediation in Spanien gelegt. Dies wird mit den zum Teil parallelen Entwicklungen in Deutschland verglichen. In beiden Ländern wird nicht nur der Umsetzungsakt selbst behandelt, sondern ebenso die bereits zuvor existierenden Regelungen auf den jeweiligen regionalen Ebenen. Zur Verdeutlichung des dem nationalen Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraumes erfolgt eine kurze Darstellung der Richtlinie 2008/52/EG.
Die Arbeit gliedert sich in 5 Kapitel. Der Kern der Untersuchung umfasst den Stand der Mediation vor und nach Erlass der nationalen Mediationsgesetze in Deutschland und in Spanien sowie eine Gegenüberstellung und Analyse der Umsetzungsakte.
Schlagworte
Alternative Dispute ResolutionAußergerichtliche StreitbeilegungDeutschlandEuropaGerechtigkeitMediationMediationsrichtlinieRechtsvergleichSpanienZivilprozessrechtZugang zum RechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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