Nicolas HäuserAuskunfts- und Unterrichtungspflichten des Insolvenzverwalters gegenüber einem absonderungsberechtigten Gläubiger
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 474
Hamburg 2022, 226 Seiten
ISBN 978-3-339-13226-0 (Print)
Rezension
[…] Seine Doktorarbeit befasst sich detailreich mit einem Problem, dass vielen Verfahrensbeteiligten bekannt ist. […] Es verwundert nicht, dass der engagierte Autor nicht auf praktische Beispiele vertiefend eingehen konnte, da von ihm befragte Insolvenzverwalter aus Gründen der Wahrung von rechtlichen Bestimmungen eine Unterstützung durch Überlassung von Materialien ablehnten. Gleichwohl bietet das Buch eine Fülle von praxisrelevanten Informationen. Lesenswert fand ich besonders Häusers Gedanken zur Interessensabwägung bzw. (Un-) Zumutbarkeit hinsichtlich eines Anspruchs auf Auskunftserteilung. Er verweist darauf, dass die Grenzen "zwischen einem berechtigten Auskunftsverlangen (...) und einer gleichzeitigen Behinderung des Insolvenzverwalters" oftmals verschwimmen.
Zum Inhalt deutschenglish
Die Studie befasst sich mit den Grundzügen des §167 InsO. Es wird einerseits über das „wie“, also wie ist Auskunft zu erteilen und andererseits über das „ob“, also wann ist überhaupt Auskunft zu erteilen, diskutiert.
Zu Beginn werden die Grundzüge des § 167 dargestellt, wer die Verfahrensbeteiligten sind und wer ein entsprechendes Auskunftsrecht geltend machen kann.
Bei dem „wie“ wird eingegangen auf die verschiedenen Möglichkeiten der Auskunftserteilung nach § 167 InsO und wann die Auskunft wiederum vom Insolvenzverwalter aufgrund von Unzumutbarkeiten verneint bzw. abgelehnt werde kann. Ebenso werden auch Haftungsfragen betreffend den Insolvenzverwalter aufgearbeitet.
Bei dem „ob“ wird auf den sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verwiesen und die verschiedenen Formen im Rahmen der Sicherungsübertragung und Sicherungsübereignung besprochen. Hierbei wird die Allformel, die Bestimmtheit von Teilmengen oder wechselnde Warenbestände erläutert.
Abschließend wird die Frage diskutiert, ob das Auskunftsbegehren auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes geltend gemacht werden kann. Die Besonderheit liegt nämlich darin begründet, dass durch die Erfüllung des Auskunftsbegehrens normalerweise die Hauptsache vorweggenommen werden würde.
Das Buch stellt die einschlägige Rechtsprechung umfassend dar.
Schlagworte
AbsonderungsberechtigterAuskunftspflichtenGläubigerInsolvenzrechtInsolvenzverwalterUnterrichtungspflichten§ 167 InsOIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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