Dissertation: Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung von Spielhallen

Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung von Spielhallen

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Studien zum Verwaltungsrecht, Band 75

Hamburg , 732 Seiten

ISBN 978-3-339-13062-4 (Print) |ISBN 978-3-339-13063-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie setzt sich mit den rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten von Spielhallenansiedlungen unter den Aspekten des Unions-, Verfassungs-, Bundes-, Landes- und Kommunalrechtes auseinander. Berücksichtigung finden in diesem Zusammenhang betriebswirtschaftliche, städtebauliche und soziologische Aspekte sowie die „Suchtwissenschaft“.

Ein erster Höhepunkt der Spielhallendiskussion war 1989 erreicht. In seinem wegweisenden Beschluss vom 20. April 1989 zur Verhinderung negativer städtebaulicher Auswirkungen von Spielhallen und zur Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten setzte der Deutsche Bundestag eindeutige politische Akzente bzgl. der Umgestaltung der BauNVO und SpielV. Im Rahmen der Föderalismusreform I ist das Recht der Spielhallen durch den Verfassungsgeber 2006 der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zugeordnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2017 die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und erste Steuerungselemente verfassungsrechtlich akzeptiert. Dies führte zu erheblichen Veränderungen für die Betreiber von Spielhallen und Automatenaufsteller. Insgesamt ist die Spielhallenproblematik und -politik in den Folgejahren facettenreicher geworden.

In den Glücksspielstaatsvertrag der Länder sind Spielhallen erst 2012 einbezogen worden, was insbesondere durch Mindestabstandsgebote und Verbundverbote zu Verknappungen der Standorte führte. Aktuell entsteht ein Vergabesystem zur Verteilung von Standorten. Zum 1. Januar 2020 trat der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) vom 18. April 2019 in Kraft, der die Obergrenze für Sportwett-Konzessionen aufhob und die "Experimentierklausel" für Sportwetten entfristete. Seine Laufzeit war bis zum 30. Juni 2021 begrenzt. Mittlerweile ist im Rahmen einer weitere (Teil-)Liberalisierung zum 1. Juli 2021 der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Er sieht die Zulassung von Online-Automaten-Spielen vor und räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen zu vergeben. Zusätzlich wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts als zentrale Gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet. Ebenso einheitlich wird ein Spielersperrsystem eingeführt, das länder- und spielformübergreifend verpflichtend wird.

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