Dennis PielstickerIntelligente Systeme und altersgerechter Umbau
– Die mitdenkende Wohnung –
Die Installation neuer Techniken und Systeme zur Unterstützung älterer Menschen in vermietetem Wohnraum unter Berücksichtigung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
Studien zum Immobilienrecht, Band 20
Hamburg 2022, 316 Seiten
ISBN 978-3-339-12978-9 (Print)
ISBN 978-3-339-12979-6 (eBook)
Rezension
Selbstverständlich macht die Digitalisierung auch vor Wohnraum keinen Halt. Dennis Pielsticker erläutert, welche Technik diesbezüglich bereits auf dem Markt ist und untersucht, mit welchen rechtlichen Anforderungen und mit welchen Rechtsfolgen ihr Einbau in vermietete Bestandsgebäude verbunden ist.
Zum Inhalt
„Die eigenen vier Wände“ bilden für Menschen den Lebensmittelpunkt ihrer Existenz. Sie bedeuten Vertrautheit und vermitteln das Gefühl von Geborgenheit, sind der Rückzugspunkt des Einzelnen inmitten einer sich ständig verändernden Gesellschaft. Werte, die mit zunehmendem Alter eines Menschen und der Wohndauer regelmäßig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Sie sind mitursächlich dafür, dass Personen fortgeschrittenen Alters weniger umzugswillig sind als junge Erwachsene, obwohl sich die ursprünglich bei der Wohnungssuche an das künftige Heim gestellten Anforderungen im Laufe des Lebens nach und nach verändert haben.
Trotz der gewandelten Bedürfnisse möglichst lange selbständig in der unter Umständen über Jahre hinweg lieb gewonnen, vertrauten und Geborgenheit spendenden Umgebung zu verbleiben, idealerweise dort den gesamten Lebensabend verbringen zu können, ist der Wunsch des Großteils der älteren Bevölkerung. Insbesondere hochbetagten Menschen – gemeint sind Personen, die 80 Jahre und älter sind – ist ein Verbleiben in der eigenen Wohnung aufgrund von altersbedingten, körperlichen Einschränkungen irgendwann häufig nicht mehr möglich. Ein Umzug in eine Einrichtung, die über eine geeignete Ausstattung und Personal zur Unterstützung im Alltag verfügt, ist dann scheinbar unausweichlich. Dabei kann den heute älteren wie hochaltrigen Menschen, und erst recht den künftigen alten und hochbetagten Menschen, der belastende – im Falle einer im hohen Alter nicht seltenen Demenzerkrankung oftmals sogar schadende – Ortswechsel erspart werden.
Wohnungen mit integrierten technischen Assistenzsystemen – sog. Smart Homes – sind nicht nur „angesagt“ und modern. Sie sind auch komfortabel und ermöglichen Personen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen inzwischen sogar Unterstützung dergestalt zu erhalten, dass sie ohne gesteigerte Selbstgefährdung in den ihnen vertrauten vier Wänden (alleine) leben können. Zuweilen kann die Technik menschliche Pflegekräfte zwar noch nicht gänzlich ersetzen – was unter anderem mit Blick auf eine Vorbeugung von Alterseinsamkeit auch positiv zu bewerten ist. Jedoch werden die technischen Systeme und Roboter dem Menschen durch künstliche Intelligenz zunehmend ähnlicher und diesen jedenfalls bei der körperlichen Pflegeunterstützung irgendwann verdrängen. Ob der durch den technologischen Fortschritt geebnete Weg für ein eigenständiges Leben im hohen Alter in der eigenen Wohnung für den betroffenen Personenkreis vor diesem Hintergrund tatsächlich eine Bereicherung ist, bleibt abzuwarten.
Noch aber ist dieser Weg vielerorts gar nicht begehbar: Es fehlt bereits an Wohnungen, welche den altersbedingt veränderten Ansprüchen älterer Menschen vom Ansatz her gerecht werden, sodass die Nachfrage nicht gedeckt werden kann. Hinzu kommt, dass der auch in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach weiter fortschreitende demographische Wandel nach heutigem Erkenntnisstand dazu führen wird, dass der Anteil an älteren Personen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands steigt. Kurz: Ohne Investitionen auf dem Wohnungsmarkt wird der Mangel an Wohnungen, die auch den Bedürfnissen von älteren Menschen entsprechen, zunehmen.
Bei der Bekämpfung dieses Defizits kommt der Immobilien- und Wohnungswirtschaft eine zentrale Rolle zu. Gewerbliche Vermieter verwalten in Deutschland immerhin rund 20 % aller Wohnungen. Aber auch nicht gewerblich handelnde Vermieter müssen tätig werden. Insgesamt wohnt nämlich über die Hälfte der deutschen Bevölkerung (57 %) zur Miete. Bei der Schaffung von ausreichend altersgerechtem Wohnraum kommt daher allen Vermietern große Bedeutung zu. Dabei ist es auch in ihrem eigenen Interesse, für ein an der Nachfrage orientiertes Angebot auf dem Markt Sorge zu tragen und so den Mangel an altersgerechten Wohnungen einzudämmen oder sogar zu beseitigen.
Entscheidet sich ein Vermieter dafür, einen altersgerechten Umbau durchzuführen und/oder aus der Mietwohnung ein Smart Home zu machen, stellen sich insbesondere im laufenden Mietverhältnis bei entsprechenden Umbauvorhaben zahlreiche rechtliche Fragen.
Schlagworte
AALAltersgerechter UmbauAltersheimBetreuungsvertragsgesetzDuldungspflichtHeimrechtMietrechtModernisierungPflegeheimSeniorenheimSmart HomeWBVGWohnraummietrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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