Dissertation: HGB und IFRS für KMU aus einer system-, prinzipien- und zweckorientierten Perspektive

HGB und IFRS für KMU aus einer system-, prinzipien- und zweckorientierten Perspektive

– Welches der beiden Rechnungslegungssysteme ist die bessere Rechnungslegungsgrundlage für Deutschland? –

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Internationale Rechnungslegung, Band 56

Hamburg , 596 Seiten

ISBN 978-3-339-12892-8 (Print) |ISBN 978-3-339-12893-5 (eBook)

Zum Inhalt

Seit Mitte der 1980er Jahre findet in Deutschland auch auf dem Gebiet der Rechnungslegung ein fortwährender Internationalisierungsprozess statt. Hierbei richtet sich der Fokus immer mehr auf die angelsächsischen Prinzipien der Rechnungslegung. Das deutsche Handelsbilanzrecht hat jedoch in seiner langen Entstehungsgeschichte die Prinzipien der deutschen Rechnungslegung in einer Weise geprägt, die nicht ohne Weiteres mit den angelsächsischen Prinzipien zu vereinbaren ist.

Ein erster Anlauf, die Prinzipien angelsächsischer Rechnungslegung im deutschen HGB5 stärker zu berücksichtigen, wurde mit dem Bilanzrichtlinien- Gesetz (BiRiLiG) genommen und sodann mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt. So strebte der deutsche Gesetzgeber mit den BilMoG-Neuregelungen „eine maßvolle Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS“ an. Er sah darin eine fällige Modernisierung des nationalen Bilanzrechts. Obwohl das BilMoG bereits im Jahre 2009 verabschiedet und mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zuletzt eine weitere Etappe im Rahmen der europäischen Reformagenda mit Rekurs auf die angelsächsischen Rechnungslegungsprinzipien vollzogen wurde, kann deren Rezeption in die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung keineswegs als gelungen bezeichnet werden.

Der Wandel des traditionellen kodifizierten deutschen Handelsbilanzrechts aufgrund des permanenten Diskurses mit den IFRS wird durch die Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs im Rahmen der Globalisierung diktiert. Bislang ist jedoch noch unklar, wie sich dieser Wandel in Deutschland en détail vollziehen wird. Rechtspolitisch ist es strittig, ob man den gegenwärtigen angelsächsischen Einfluss auf das deutsche Handelsbilanzrecht im Kern noch weiter vergrößern möchte. Denn während für alle börsennotierten Konzerne in Deutschland die Rechnungslegung mit der europaweiten Anwendung der IFRS durch die EG-Verordnung Nr. 1606/2002 bereits grundlegend vereinheitlicht wurde, ist für alle nicht kapitalmarkt-orientierten Unternehmen und für sämtliche Einzelabschlüsse weiterhin prinzipiell das nationale Handelsbilanzrecht maßgeblich. Insoweit kann man von einer (zweigleisigen) Pfadabhängigkeit der Rechnungslegung und Gewinnermittlung innerhalb der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung sprechen. Diese duale Anwendung hat überaus weitreichende Konsequenzen.

Obwohl in den Rechtswissenschaften die „Warnung vor einer kritiklosen Übernahme fremden Rechts“ sowie die „Aufforderung, die kulturelle Einbettung einer Norm“ zu beachten, inhaltlich nichts Neues sind, werden diese Erkenntnisse in der einschlägigen betriebswirtschaftlichen Literatur kaum thematisiert und bisweilen tabuisiert. So ist nach KÜBLER eine Übernahme insbesondere dann nicht zu empfehlen, wenn sich die zu rezipierenden Rechtsinstitute mit dem aufnehmenden System als unverträglich erweisen. Vice versa muss kritisch hinterfragt werden, ob die IFRS für KMU bei einer Rezeption in die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung das nationale Ordnungs- und Normengefüge destabilisieren und daher ggf. Anpassungen erforderlich werden. Diese Überlegungen erweisen sich als überaus relevant, nimmt man die Kaskaden der Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. sowie die jüngsten gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und Europa unmittelbar mit in den Blick. Sie müssen den Fokus auf ein fragwürdiges, womöglich überkommenes Gewinnverständnis und die zunehmende Anwendung der IFRS in Europa lenken.

Ein ‚richtiges‘ Gewinnverständnis muss voraussetzungslos dem bonum commune, mithin dem Gemeinwohl dienen. Gewinn ist stets zweckentsprechend definiert: „Er ist lediglich ein Konstrukt mit wünschenswerten Eigenschaften“. Folglich drängen sich auch bei der Frage nach einer ‚richtigen‘ Gewinndefinition Zweckmäßigkeitsüberlegungen unmittelbar auf. Während der Tenor der einschlägigen Literatur in rechtsvergleichenden Arbeiten bisher zumeist auf den bilanziellen Einzel- bzw. Spezialthemen der HGB- und IFRS-Rechnungslegung lag, stellt diese Studie die Frage nach einem ‚richtigen‘ Gewinnverständnis in den zuvor skizzierten Gesamtkontext. Die beiden Rechnungslegungssysteme HGB und IFRS für KMU sollen gegenübergestellt werden, damit eine normative Aussage über die Vorteilhaftigkeit ihrer jeweiligen Anwendung innerhalb der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung getroffen werden kann.

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